In Werne gibt es bereits erste Anmeldungen für Hochzeiten in 2021. Dabei gelten derzeit strikte Corona-Regeln. © picture alliance/dpa
Hochzeit in Corona-Krise
Hochzeiten in Werne: Für 2021 gibt es erste Anmeldungen trotz Corona-Regeln
Trotz der Corona-Krise trauen sich einige Paare in Werne. Es gibt bereits erste Anmeldungen für standesamtliche Trauungen in 2021. Diese müssen dann wohl unter besonderen Bedingungen stattfinden.
von Andrea Wellerdiek
Werne
, 13.01.2021 / Lesedauer: 3 minHochzeit ohne Party und nur im engsten Familienkreis: Viele Paare haben sich gegen eine Hochzeit unter Corona-Bedingungen im vergangenen Jahr entschieden. Lediglich 90 Paare gaben sich in Werne 2020 das Ja-Wort. 2019 waren es noch 124 Trauungen. Während einige Paare dennoch im vergangenen Jahr heirateten, hoffen andere Verliebte, ihre Trauung in 2021 feiern zu können. Auch in Werne haben einige Paare ihre Trauung ins neue Jahr verschoben.
Insgesamt zählt das Standesamt der Stadt Werne bisher 15 Anmeldungen (Stand 12. Januar), wie Standesbeamten Katrin Hebgen erklärt. Immer sechs Monate im Voraus vor dem gewünschten Trautermin können Paare ihre standesamtliche Trauung anmelden. Bis Mitte Juni und damit auch im beliebten Hochzeitsmonat Mai möchten sich bislang 15 Paare trauen. Dabei kristallisieren sich laut Hebgen noch keine Termine heraus, die besonders beliebt seien.
Trauungen im Alten Rathaus in Werne sehr beliebt
Bei den Trauorten allerdings gibt es wie in den Vorjahren auch einen Favoriten: „Trauungen im Alten Rathaus sind sehr beliebt. Das liegt vor allem auch an der Größe des Trauortes“, sagt Hebgen. Im Rats- und Bürgersaal können normalerweise bis zu 80 Personen an Hochzeiten teilnehmen. In der Corona-Krise sind neben der Standesbeamtin zumindest zehn Personen - inklusive des Brautpaares - erlaubt.
Mit ebenso vielen Gästen können Brautpaare im Karl-Pollender-Museum rechnen. Im Trauzimmer des Stadthauses hingegen dürfen nur vier Personen, neben dem Brautpaar also nur zwei Gäste, bei der Trauung dabei sein. Im Kaminzimmer der Panhoff-Stiftung ins Stockum muss das Brautpaar gänzlich ohne Gäste planen.
„Wir schauen immer anhand der Räumlichkeit und den Möglichkeiten des Lüftens, welche Gäste-Anzahl jeweils möglich ist“, erklärt Kordula Mertens, Ordnungsamtsleiterin der Stadt Werne. Dabei haben die Verantwortlichen Veränderungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW stets im Blick. „Wir passen unsere Regeln an, sobald die Schutzverordnung erweitert oder gelockert wird“, so Mertens.
Gratulation aus der Ferne
Die Anzahl an Personen, die sich vor und nach einer Trauung am Trauort aufhalten dürfen, wird stattdessen immer weiter nach unten reduziert. Denn laut der Corona-Schutzverordnung, die mindestens bis zum 31. Januar gilt, dürfen sich Personen aus einem Haushalt nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Haushaltes in der Öffentlichkeit treffen.
So dürfen Nicht-Angehörige im Prinzip nur aus der Ferne dem Brautpaar gratulieren. Nur nahe Angehörige - dazu zählen Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Geschwister, eigene Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder oder die des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder, Enkelkinder, Schwager und Schwägerin - dürfen den Mindestabstand hier unterschreiten.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.
Jetzt kostenfrei registrieren
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.