Steuern und Familie: Was steuerlich machbar ist und was nicht, kann ganz schön kompliziert zu durchblicken sein. Unser Familien-Steuerexperte gibt Eltern Tipps, was sie bei der Steuererklärung beachten können. © Montage Klose
Steuer-Kolumne für Familien
Hochzeit und Steuern: Unser Experte erklärt, was es mit dem Ehegattensplitting auf sich hat
Mit der Hochzeit lassen sich ordentliche Steuersummen sparen, mit dem Ehegattensplitting sogar noch mehr. Unser Familien-Steuerexperte Uwe Erbacher klärt, wie das funktioniert.
von Uwe Erbach
Kreis Unna
, 22.02.2022 / Lesedauer: 3 minWollen Sie dieses Jahr heiraten? Suchen Sie ein perfektes Datum und möchten Sie am liebsten Steuern sparen? Falls ja, kann ich Ihnen vielleicht meine Faszination für Zahlen vorstellen und Sie nehmen es mit in Ihre Planung auf – wenn auch sehr kurzfristig.
Zahlen faszinieren mich. Manch einer mag behaupten, dass Zahlen ,,tot“ sind und diese leblos auf irgendwelchen Dokumenten verortet sind. Doch ich behaupte das Gegenteil. Zahlen leben – Zahlen bewegen sich – Zahlen sind kreativ. Das Datum 22.02.2022 fasziniert mich. Warum? Weil, egal ob wir es von links nach rechts oder von rechts nach links lesen, immer das Gleiche dabei rauskommt.
Einkommen wird halbiert, versteuert und dann wieder verdoppelt
Der 22.02.2022 ist ein Palindromtag, etwas Besonderes und ein gutes Datum zum ,,JA-Wort“ am Traualtar. Tatsächlich ist dieses Datum nach eigenen Recherchen für Paare sehr beliebt und sind wir mal ehrlich, merken kann man es sich auch noch gut. Na gut, in diesem Artikel soll es weniger um den Palindromtag gehen als mehr um das Steuerrecht – aber vielleicht geben Sie mir Recht: Zahlen leben und können faszinierend sein.
Welche steuerlichen Änderungen ergeben sich für Paare nach der Hochzeit? Direkt nach der Hochzeit ist die Wahl der richtigen Steuerklasse von Bedeutung, da diese darüber entscheidet, wieviel Netto Ihnen vom Brutto übrigbleibt. Da ich im letzten Artikel vermehrt auf die Steuerklassenkombinationen eingegangen bin, empfehle ich Ihnen, diesen einfach noch einmal zu lesen.Hier ein kleines Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von ca. 45.000 Euro nach der Splittingtabelle fallen ca. 5.700 Euro Einkommensteuer an. Sollte die Grundtabelle ihre Anwendung finden, sind bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 45.000 Euro satte 10.000 Euro Steuern zu zahlen. Na gut, einen Haken hat die Sachte natürlich schon. Wenn eine Person zuhause bleibt und nicht mehr arbeiten gehen sollte, muss die andere Person doppelt so viel arbeiten, damit das Haushaltseinkommen identisch bleibt.
Auch wenn Ihnen der 22.02.2022 als Hochzeitsdatum nicht zusagen sollte und Sie dennoch heiraten möchten, reicht es aus, dass Sie sich am 31.12.2022 noch das JA-Wort geben, um in den Genuss des Splittingverfahrens für das gesamte Jahr 2022 kommen zu können. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und einen klaren Blick im Steuer-Dschungel.
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