Grundsteuer-Erklärung: Ein Drittel der Eigentümer fehlt noch
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Wenn Eigentümer es versäumen, kann es teuer werden.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Wenn Eigentümer es versäumen, kann es teuer werden.