Über die Regeln für private Feiern wird arg diskutiert. In Werne droht einem Veranstalter einer Gartenparty ein Bußgeld. © Marvin Meyer/Unsplash

Corona-Krise in Werne

Große Party im Garten: Ohne „besonderen Anlass“ droht ein Bußgeld

In der Corona-Krise sind Feiern mit 150 Personen erlaubt, wenn ein besonderer Anlass vorliegt. Und genau der fehlte wohl auf einer großen Party in einem Garten in Werne. Deshalb droht ein hohes Bußgeld.

von Andrea Wellerdiek

Werne

, 24.08.2020 / Lesedauer: 3 min

Eine große Party in einem Garten in Werne wird für den Veranstalter wohl nachträglich richtig teuer. Denn das Ordnungsamt der Stadt Werne hat Ermittlungen zu einem Bußgeldverfahren eingeleitet. Demnach wird der Veranstalter derzeit angehört. Danach werde man den Vorfall bewerten und gegebenenfalls ein Bußgeld bis zu 2500 Euro verhängen, erklärt Kordula Mertens, Leiterin des Ordnungsamtes der Stadt Werne.

Mit wie vielen Gästen bei der besagten Party gefeiert wurde und weitere Details, wollte Mertens nicht sagen aufgrund des laufenden Verfahrens. Nur so viel: „Diese Party war viel zu groß und zu heftig. Da war man sehr weit entfernt von einem gemeinsamen Grillen mit fünf Personen. Man braucht immer einen besonderen Anlass für eine Feier. Man darf keine Party machen nur der Party wegen.“

Anlass und Nachverfolgung als Regeln für private Partys

Und das ist die wichtigste Regelung zu Partys in der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW. „Zu der Örtlichkeit der Feier sagt der Paragraf nichts. Für eine Feier mit 150 Personen braucht man natürlich den Platz. Das Entscheidende ist, dass die Feier aufgrund eines herausragenden Anlasses wie eine Hochzeit, ein Jubiläum oder ein runder Geburtstag stattfindet und dass es die Möglichkeit gibt, mögliche Infektionsketten aufgrund der Gästeliste zu verfolgen“, erklärt Petra Jäger aus dem Ordnungsamt.

Jetzt lesen

Garten oder Partykeller: Wo die Feier mit bis zu 150 Gästen also stattfindet, liegt im Ermessen des Veranstalters. Eine Maskenpflicht und auch das Einhalten des Mindestabstands sind für diese Partys dabei außer Kraft gesetzt. Darüber hinaus gelten die Regeln, die sonst auch für solche Feierlichkeiten beachtet werden müssen. Dazu zählt etwa der Lärmschutz.

Weil in der Vergangenheit vor allem durch private Feiern neue Infektionen mit dem Coronavirus bekannt geworden sind, haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag, 24. August, über einheitliche Regelungen und eine neue Coronaschutzverordnung beraten. Tags darauf wird das Thema auch das nordrhein-westfälische Landeskabinett beschäftigen.

Dann könnten die Schutzmaßnahmen wieder verschärft werden. Dazu könnte auch gehören, die Größe von Veranstaltungen erneut zu begrenzen. Am Donnerstag diskutieren die Ministerpräsidenten gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel über eine mögliche Neujustierung der Coronaschutzmaßnahmen.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.

Jetzt kostenfrei registrieren

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.

E-Mail erneut senden

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Sie sind bereits RN+ Abonnent?
Jetzt einloggen