Am Kolpinghaus in Werne kam es im Vorfeld einer Ausschusssitzung zu Demonstrationen. Nun streben einige Initiatoren ein Bürgerbegehren gegen die Planungen für ein Industrie- und Gewerbegebiet an.

© Jörg Heckenkamp (A)

Gewerbegebiet in Werne: So könnte es zum Bürgerentscheid kommen

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Das angestrebte Bürgerbegehren „Nein! Zum Industriegebiet Nordlippestraße Nord“ könnte einen Bürgerentscheid zur Folge haben. Das gab es zuletzt im Falle des Solebads. Das müsste dafür passieren.

Werne

, 02.05.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die bevorstehende Neugestaltung des Solebads in Werne führte im Jahr 2013 zu einem Bürgerentscheid. Am Tag der Bundestagswahl sollten die Werner über die Zukunft ihres Bads entscheiden. Das Ergebnis war eindeutig: Statt des von der FDP erhofften Sparbads ohne Sole, bevorzugten die Bewohner der Lippestadt ganz klar die Badvariante mit der wohltuenden Salzlake. Gut acht Jahre später könnte nun der nächste Bürgerentscheid anstehen. Grund dafür ist der Unmut vieler Werner anlässlich der Planungen für ein Gewerbe- und Industriegebiet nördlich der Nordlippestraße.

Nach zwei großen Protestaktionen wurde „gegenüber dem Bürgermeister eine Anzeige zur Durchführung eines Bürgerbegehrens ‚Nein! Zum Industriegebiet Nordlippestraße Nord‘ eingebracht“, wie die Stadt kürzlich in einer Pressemitteilung erklärte. Demnach begehrten die Initiatoren „die Rückabwicklung der Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung aus dem März zur Einleitung der Verfahren zum Bebauungsplan 18 C – Regionaler Kooperationsstandort Nordlippestraße Nord und der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes zur Entwicklung des Kooperationsstandortes Nordlippestraße Nord.“

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So viel zum offiziellen Sprech. Doch was heißt das nun genau? Welche Schritte folgen und ab wann könnte aus dem Bürgerbegehren tatsächlich ein Bürgerentscheid werden? Zum aktuellen Stand der Dinge teilte Wernes Bürgermeister Lothar Christ auf Anfrage unserer Redaktion mit, dass bislang lediglich angezeigt wurde, „dass beabsichtigt wird, ein Bürgerbegehren durchzuführen“. Eine Unterschriftenliste gebe es noch nicht.

Diese wäre im weiteren Verlauf erforderlich. Zunächst einmal bedarf es zur Einreichung eines Bürgerbegehrens jedoch „nur“, dass drei „vertretungsberechtigte Personen“ das Schreiben unterzeichnen. Zudem muss eine Begründung angefügt und eine Fragestellung formuliert werden, die mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. „Dann bräuchte man im Falle von Werne rund 2000 Unterschriften. Das entspricht in etwa dem prozentualen Anteil, der für ein solches Begehren nötig wäre“, erklärt Wahlorganisator Sven Henning auf Anfrage unserer Redaktion.

Vom Ratssaal geht‘s zur Wahlurne - aber nicht immer

Darüber hinaus müsse die Stadtverwaltung eine Kostenschätzung geben. Und das wäre im Falle des möglichen Gewerbe- und Industriegebiets durchaus knifflig. Denn anders als beim Solebadbau lassen sich die Kosten hier nicht wirklich einschätzen. „Beim Aufstellen einer Rutsche ist so etwas definitiv einfacher“, so Henning.

Sind diese Bedingungen erfüllt, müsste sich in einem nächsten Schritt der Rat mit der formulierten Frage beschäftigen. Stimmt er dem Begehren nicht zu, käme es zu einem Bürgerentscheid, bei dem die Werner erneut die Wahllokale aufsuchen müssten. Sofern mehr als die Hälfe der Wähler dem Begehren zustimmen, wäre die Sache entschieden.

Bevor es so weit kommt, ist es allerdings noch ein langer Weg. Grundsätzlich hat die Stadt laut Gemeindeordnung jedoch eine Beratungspflicht gegenüber den Initiatoren eines Bürgerbegehrens. Derzeit prüft die Werner Stadtverwaltung laut eigenen Angaben „in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund alle rechtlichen Fragen“. Anschließend setze man sich mit den Initiatoren in Verbindung, heißt es weiter.

Zu den rechtlichen Fragen gehört unter anderem die nach der Zulässigkeit des Begehrens. Und dabei driftet man juristisch durchaus schon mal von der Gemeindeordnung ins Baugesetzbuch ab. Zum Beispiel, wenn die Offenlegung der Pläne für ein Bauvorhaben bereits erfolgt ist. Ist das der Fall, kann man mit seinem Begehren unter Umständen recht schnell Baden gehen - ob mit oder ohne Sole.

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