229 von 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben laut dem Städte- und Gemeindebund NRW eine Überlastungsanzeige gestellt, weil sie sich nicht mehr in der Lage sehen, geflüchtete Menschen menschenwürdig zu versorgen und unterzubringen. Das teilte der Städte- und Gemeindebund (StGB) Ende Januar in einer Pressemitteilung mit. „Die Städte und Gemeinden tun, was sie können, sind aber bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten schon längst an die Grenzen des Leistbaren gestoßen“, erklärt Hauptgeschäftsführer Christof Sommer.
„Werne hat bisher keine Überlastungsanzeige gestellt und plant dies aktuell nach derzeitigen Gegebenheiten und Entwicklungen nicht“, heißt es auf Anfrage aus dem Bürgermeisterbüro der Stadt. „Gleichwohl fordert die seit Jahren bestehende Situation die Stadt sowohl hinsichtlich der Bereitstellung von Unterkünften als auch im Hinblick auf die laufende Beratung der Geflüchteten heraus.“
Aktuell leben 511 geflüchtete Personen in Werne aus 36 Nationen. Die meisten von ihnen stammen aus der Ukraine, gefolgt von Syrien, dem Irak und der Türkei. Unter die Geflüchteten fallen diejenigen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, nicht diejenigen, die im Leistungsbezug des Jobcenters sind und selbst Wohnungen angemietet haben. In städtischen Unterkünften leben laut der Verwaltung aktuell 262 Personen.
Derzeit müsste die Stadt 43 weitere Personen aufnehmen, um die Quote in Werne zu erfüllen. Derzeit liegt sie bei 92,32 Prozent. 96 Personen - 40 davon stammen aus der Ukraine - befinden sich bereits im Leistungsbezug des Jobcenters, sind aber aus diversen Gründen weiterhin in städtischen Einrichtungen untergebracht. Im Jahr 2024 wurden der Stadt 32 Personen zugewiesen, darunter 14 Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine.

Turnhallen-Belegung vermeiden
„Es wurde und wird weiterhin unverändert alles versucht, um zum Beispiel die Belegungen von Turnhallen in Werne zu vermeiden. Bereits zu der Zeit 2015/2016, als ein großer Flüchtlingsstrom die Stadt Werne vor große Herausforderungen stellte und jetzt auch zuletzt in 2022 durch die Fluchtauswirkungen des ukrainischen Krieges und in 2023 durch weiterhin zunehmende Zuweisungszahlen, wurde und wird nach geeigneten weiteren Gebäuden geschaut, die für die Unterbringung an verschiedensten Stellen im Stadtgebiet vorsorglich hergerichtet und genutzt werden können“, erklärt die Stadt auf Anfrage.
Derzeit verfüge die Stadt über 12 verschiedene Standorte verteilt im Werner Stadtgebiet mit städtischen „(Sammel)unterkünften“. Davon seien zehn Gebäude im städtischen Eigentum, zwei Gebäude sind gemietet. „Aktuell können wir in der Größenordnung der noch erforderlichen Aufnahmeverpflichtung die Unterbringung vornehmen. Dies würde dann natürlich in der Praxis engere räumliche Verhältnisse für alle Bewohner bedeuten“, heißt es weiter.
Suche nach weiteren Gebäuden
Je nach Konstellationen der Zuweisungen (Einzelpersonen, Familienzusammengehörigkeit, Personen mit Behinderung usw.) werde die Unterbringung in den jeweiligen städtischen Einrichtungen von der Stadt geplant und organisiert. „Die Sollzahlen könnten je nach Bedarf und örtlicher Gegebenheit in jeder Einrichtung entsprechend nach Bedarf angepasst werden (Anzahl der Belegung pro Zimmer, Größe der Aufenthaltsräume und Küchen, Sanitärbereiche)“.
Parallel liefen immer Überlegungen, weitere Gebäude für die nicht absehbare zukünftige Entwicklung vorzuhalten. „Aktuell gibt es auch Überlegungen neue Gebäude zu erwerben und dafür bisherige Altbestände (renovierungsbedürftig, Investitionen in den nächsten Jahren erforderlich) aufzugeben“, so die Stadt.