Der Eigentümer des Gammelhauses an der Südmauer hat Klage eingereicht. Die Stadt will ihm nun trotzdem ein Kaufangebot machen.

© Felix Püschner

Gammelhaus an der Südmauer: Stadt Werne will es kaufen

rnDenkmal in Werne

Um das Gammelhaus an der Südmauer 27 doch noch zu erhalten, will die Stadt alle rechtlichen Mittel nutzen. Zuletzt hatte der Eigentümer selbst Klage eingereicht. Rudert er womöglich bald zurück?

Werne

, 23.08.2021, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Nachdem die Stadt den Druck auf den Eigentümer der denkmalgeschützten Immobilie an der Südmauer 27 auf Drängen der Politik zuletzt nochmals erhöht hatte, ging besagter Eigentümer selbst in die Offensive. Die Stadt wollte „alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen“, um das Haus zu erhalten. Stattdessen sah sie sich plötzlich mit einer Klage des Eigentümers konfrontiert. Dieser will damit erreichen, dass das Haus aus der Denkmalliste ausgetragen und abgerissen werden kann.

„Der Abbruchantrag ist schon alt. Es ist kein Geheimnis, dass der Eigentümer das Haus abreißen will. Wir haben den Antrag aber natürlich nicht genehmigt“, erklärte Wernes Planungsdezernent Ralf Bülte bei einer Versammlung der „Freunde des historischen Stadtkerns“ am Donnerstag (19. August).

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Allerdings könnte es abseits des Gerichtssaals noch einmal an den Verhandlungstisch gehen. Denn Bülte stellte klar: „Wir werden ein Kaufangebot abgeben.“ Die mögliche Höhe des Angebots wollte er nicht nennen. Allerdings werde es sich nicht bloß um den oftmals zitierten „symbolischen Euro“ handeln.

Eigentümer lehnte Verkauf bislang generell ab

Es ist nicht das erste Mal, dass die Stadt versucht, das Gebäude zu erwerben. Der Eigentümer hatte die Angebote in der Vergangenheit allerdings abgelehnt. Ein Verkauf sei für ihn grundsätzlich nicht infrage gekommen. Die Chancen, dass er es sich nun anders überlegt, erscheinen verschwindend gering. Aber warum unternimmt die Stadt dann überhaupt einen weiteren Versuch?

Dies habe juristische beziehungsweise formale Gründe, wie Bülte erklärte. Man müsse dokumentieren können, dass man seitens der Verwaltung alles versucht habe, um das Gebäude zu erhalten. Das ist gleich in zweifacher Hinsicht wichtig. Zum einen, um zu verhindern, dass die Klage des Eigentümers vom Gericht anerkannt wird - zum anderen, um die Grundlagen für die „Ultima Ratio“ zu schaffen: die Enteignung.

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„Das ist eine juristisch hoch komplexe Sache. Wir dürfen da keinen Fehler machen. Sonst würden wir mit einem Enteignungsantrag scheitern“, betonte der Planungsdezernent. Er hoffe inständig, dass man das Gebäude erhalten kann. Zumal es aus städtebaulicher Sicht besonders wichtig sei. Schließlich befindet sich das Denkmal an einem Eingangstor zur Innenstadt.

Dem Umstand, dass nun zunächst die Klage des Eigentümers im Vordergrund steht, kann Bülte tatsächlich etwas Positives abgewinnen: „So bitter es sich auch anhört, dass wir beklagt werden - wir können dadurch immerhin sagen, dass es jetzt weitergeht und eine Entscheidung fallen wird.“

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