Der Löschzug 1 der Feuerwehr Werne ist am Samstag (10.8.) um 16.44 Uhr zur Käthe-Kollwitz-Straße gerufen worden. Der Alarm lief auf, weil es in einer Garage einer Garagenreihe brannte. Nach Einschätzung der Feuerwehr sei der Brand vermutlich durch einen Unkrautbrenner ausgelöst worden, mit dem vor der Garage Unkraut unsachgemäß entfernt worden war. Dadurch seien in der Garage Gegenstände in Brand geraten. Die Feuerwehr weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren hin. „Jedes Jahr fallen dieser Art der vermeintlich einfachen Beseitigung von Unkraut Hecken, Carports, Gartenhütten etc. zum Opfer“, berichtet Feuerwehrsprecher Tobias Tenk.
Bereits während der Anfahrt teilte die Leitstelle dem ersten Löschfahrzeug mit, dass die Zufahrt zum Garagenhof über die Franz-Marc Straße zu erfolgen habe. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte einen Kleinbrand in einer Garage fest. Nach Auskunft des Feuerwehrsprechers legten sie 100 Meter B-Leitung aus, denn durch die enge Zuwegung in dem Baugebiet hätte das Löschfahrzeug nur mit Zeitverzug näher am Brandort positioniert werden können.
Ein Trupp unter Atemschutz konnte mit einem C-Rohr den Brand schnell löschen. Die Gegenstände im Inneren der Garage und direkt am Garagentor seien erheblich beschädigt worden. Parallel zu den ersten Löschmaßnahmen wurde eine Wasserversorgung aufgebaut und ein Lüfter zur Entrauchung aufgestellt.
„Grob fahrlässig“
Gegen 17.20 Uhr war der Einsatz beendet. Der Löschzug 1 konnte mit elf Einsatzkräften und drei Fahrzeugen nach der Kontrolle von Garage und Umgebung mit der Wärmebildkamera wieder einrücken.
Die Unkrautvernichtung mit einem Gasbrenner birgt Gefahren. Oft könne die Feuerwehr das Überschlagen von Flammen in Wohnbereiche nur mit Mühe verhindern, weil entsprechend der Jahreszeit viele Fenster der Häuser geöffnet sind. Daher empfiehlt die Feuerwehr, vom Einsatz solcher Brenner grundsätzlich abzusehen und konventionelle Arten der Unkrautbeseitigung zu bevorzugen.
In diesem Zusammenhang sagt die Feuerwehr auch: Schäden, die durch Unkrautbeseitigung per Gasbrenner verursacht werden, könnten im Falle eines Falles als grob fahrlässig ausgelegt werden.