Gestiegene Zinsen und Baukosten haben dazu geführt, dass der Traum vom Eigenheim für viele Familien geplatzt ist. Wer Eigenkapital mitbringt, für den kann der Wunsch aber tatsächlich noch Wirklichkeit werden - auch dank Förderprogrammen. Die gibt es nicht nur auf kommunaler, sondern auch auf Länder- und Bundesebene. Gefördert wird auf unterschiedliche Weise - zum Beispiel mit Blick auf die Finanzierung beziehungsweise Kredite. Auch Familien, die in Werne ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen wollen, können auf vergünstigte Darlehen hoffen.
Darauf weist die LBS NordWest in einer Pressemitteilung hin. „Bei aller Freude über die Fördermittel darf nicht vergessen werden, dass die Mittel vor Baubeginn oder Unterzeichnung eines Kaufvertrags beantragt werden müssen“, erklärt Gebietsleiter Michael Bach. Zudem müsse man beachten, dass die Förderzusage des Landes einige Zeit in Anspruch nehmen kann und grundsätzlich Eigenkapital für die Finanzierung vorhanden sein muss.
Grundsätzlich könne eine vierköpfige Familie in Werne bis zu 196.000 Euro an öffentlichen Mitteln erhalten, heißt es in der Mitteilung. Anspruch auf solche Gelder haben alle Haushalte in NRW, die noch kein Wohneigentum haben und bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten. Die günstigen Darlehen werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt, es profitieren auch Alleinstehende, Kinderlose oder Haushalte mit erwachsenen Kindern. Der Zinssatz für die Darlehen ist für 30 Jahre festgeschrieben und liegt in der Einkommensgruppe A bei 0,5 Prozent plus einem Verwaltungskostenaufwand von weiteren 0,5 Prozent. Der Marktzins liegt aktuell dagegen bei rund 3,6 Prozent und steigt derzeit.
Darlehen sollen Haushalte entlasten
„Die günstigen Darlehen des Landes sollen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen auf dem Weg ins Wohneigentum entlasten. Darum gelten Einkommensgrenzen für die Vergabe. Werden diese um bis zu 40 Prozent überschritten, können die öffentlichen Mittel immer noch in Anspruch genommen werden, allerdings in geringerer Höhe und mit kürzerer Zinsbindung“, heißt es in der Mitteilung der LBS weiter.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach lokalen Preisentwicklungen, wobei jede Gemeinde einer Kostenkategorie zwischen 1 (günstig) und 4 (teuer) zugeordnet wird. Für Werne gelte die Kategorie 3. Entsprechend liegt die Grundförderung bei 148.000 Euro – bei Überschreitung der Einkommensgrenze A sind es 88.000 Euro. Dazu kommen bis zu 24.000 Euro je Kind oder schwerbehindertem Menschen sowie weitere Fördermöglichkeiten für eine barrierefreie Immobilie oder nachhaltige Baumaterialien. „Besonders attraktiv ist der Tilgungsnachlass, denn 10 Prozent des Grunddarlehens müssen nicht zurückgezahlt werden“, so die LBS abschließend.
