Fahrschüler muss wegen Optikerfehler beim Sehtest erneut für die Prüfung zahlen

© Verena Hasken

Fahrschüler muss wegen Optikerfehler beim Sehtest erneut für die Prüfung zahlen

rnFührerschein-Prüfung

Bei der Fahrprüfung durchzufallen ist für viele Fahrschüler eine Horrorvorstellung. Bereits im Auto zu sitzen, dann aber die Prüfung nicht antreten zu dürfen – damit rechnet wohl keiner.

Werne

, 21.11.2018, 05:30 Uhr / Lesedauer: 3 min

In der Fahrprüfung durchzufallen wird von Fahrschülern oft befürchtet, nicht aber, dass man nach erfolgreicher Anmeldung die Prüfung nicht antreten darf. Genau das passierte allerdings einem Fahrschüler aus Werne. Bevor er seine Fahrprüfung antreten konnte, fragte ihn der Prüfer nach seiner Brille, die er laut Sehtest im Auto tragen müsse. Felix Fischer (17), der Schüler, hatte beim Optiker jedoch gesagt bekommen, dass er den Sehtest bestanden habe und keine Brille tragen müsse.

Das Problem: Auf der Bescheinigung des Optikers, die Felix zuvor eingereicht hatte, stand genau das Gegenteil. Ein Fehler, wie sich später herausstellte. Das änderte jedoch nichts an der Tatsache, dass der Prüfer ihn so nicht fahren lassen konnte. Die Folge: Die Prüfung wurde abgebrochen, ohne dass überhaupt gefahren wurde. Das bedeutete aber auch, dass nicht nur Anmeldegebühren und Zahlungen an den TÜV ein zweites Mal gezahlt werden sollten, sondern zusätzlich auch vier Fahrstunden, um bis zu der nächsten Prüfung nichts zu verlernen.

Schadenersatzforderung an den zuständigen Optiker

Michael Fischer (47), der Vater von Felix, sah nicht ein, die anstehenden Kosten für die erneute Prüfung alleine zu zahlen. „Die haben beim Optiker ein Kreuz an die falsche Stelle gesetzt, also können sie uns auch finanziell entschädigen“, so der Vater. Er richtete eine Schadenersatzforderung an Apollo-Optik, die den Sehtest durchgeführt hatten.

Für die Familie Fischer war damit der Schuldige schnell gefunden. Umso erboster waren sie über den Umstand, dass Apollo sich nicht dazu bereit erklärte, die angefallenen Unkosten in Höhe von über 400 Euro zu tragen. Geschäftsführer Ulrich Hübner begründete auf Anfrage unserer Redaktion, dass die Schuld an der Nichtzulassung zur Prüfung nicht ausschließlich beim Augenoptiker lag.

Apollo räumt Teilschuld ein

Hübner räumte jedoch eine Teilschuld ein und bestätigte, dass ein solcher Fehler nicht vorkommen dürfe. Dennoch hätte aus seiner Sicht die Fahrschule Niedrich, bei der Fischer seinen Führerschein macht, sehen müssen, dass der Sehtest dem Fahrschüler eine Brille bescheinigt. „Wir haben den Sehtest vor mehreren Monaten durchgeführt“, berichtet Hübner. „Wenn erst bei der Prüfung bemerkt wurde, dass Herr Fischer eine Sehhilfe benötigt, hat die Fahrschule in der ganzen Zeit davor ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt.“

Die Fahrschule hingegen erklärte im Gespräch mit unserer Redaktion, dass sie im Allgemeinen den offiziellen Sehtest bis zur Prüfung nicht vorgelegt bekomme. Jeder Fahrschule steht es nämlich frei, wie sie mit der Führerscheinanmeldung der Schüler verfahren. „Bei uns müssen die Schüler alle Unterlagen für den Antrag im Bürgerbüro der Stadt abgeben“, erklärt Fahrschulinhaber Tobias Niedrich und fügt hinzu: „Bisher hatten weder mein Vater noch ich einen solchen Fall bei uns.“

Muss ein Sehtest schon für die Fahrstunden vorliegen?

Vom Bürgerbüro werden die Anträge direkt zum Kreis Unna geschickt, ohne dass sie Antragsteller oder Fahrschule noch einmal vorgelegt bekommen. Dass eine Fahrschule sich bis zur praktischen Prüfung auf die Aussagen der Fahrschüler verlässt, ist durchaus rechtens. Laut Paragraph 12 der Fahrerlaubnisverordnung müssen Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sein, die in einem Sehtest ermittelt werden.

Der Sehtest muss dann aber erst für den Tag der Prüfung bereit liegen, bestätigte uns die Führerscheinstelle des Kreis Unna auf Nachfrage. Für die Fahrstunden während der Ausbildungszeit sieht der Gesetzgeber nicht vor, dass ein Sehtest bei der jeweiligen Fahrschule vorliegt. Die Fahrschulen können individuell entscheiden, ob und wann sie sich einen Sehtest vorlegen lassen.

Am Ende eine Lösung gefunden

Somit hat die Fahrschule Niedrich aus gesetzlicher Sicht keine Sorgfaltspflicht vernachlässigt, wie Apollo vermutet hatte. Liegt das Problem dann doch wieder beim falsch gesetztes Kreuz im Sehtest, oder hätten Fischers die Angaben überprüfen müssen, bevor sie im Bürgerbüro abgegeben worden sind?

Die ganze Situation erscheint vielmehr aus einer Kette an Unstimmigkeiten zu bestehen, angefangen bei dem falsch ausgefüllten Sehtest. Familie Fischer wäre der Fehler teuer zu stehen gekommen. Wenn die Geschichte sich nicht doch noch, nach mehrmaligen Hin und Her, aufgelöst hätte: Das Geschäft von Apollo-Optik in Werne erklärt sich dazu bereit, sich an den Kosten für die erneute Prüfung und die dafür relevanten Fahrstunden zu beteiligen, wie uns Familie Fischer bestätigte.

Volontär Julian Reimann kommentiert: Der Ärger über die Wiederholung der Führerscheinprüfung und die damit entstehenden Kosten ist durchaus verständlich. Die Frage ist allerdings, wie die ganze Situation hätte vermieden werden können oder wie sie sich in Zukunft vermeiden lässt. Fehler sind menschlich, also kann man Apollo nicht die komplette Schuld zuweisen. Schließlich hätte der Fahrschüler sich vergewissern können, dass alle Angaben auf dem Sehtest richtig sind, bevor er ihn im Bürgerbüro abgibt. Aber auch an der Stelle kann sich sicher niemand davon frei sprechen, dass man selbst nicht richtig darauf achtet, ob das Kreuz auf dem Schein nun richtig gesetzt ist oder eben nicht. Vielmehr müsste an der gesetzlichen Situation der Abgabe der Unterlagen etwas geändert werden. Warum ist es beispielsweise nicht verpflichtend, dass ein Sehtest vor der ersten Fahrstunde in der Fahrschule vorliegt? Schließlich soll nicht erst bei der Prüfung sicher gestellt sein, ob ein Fahrschüler eine Sehhilfe benötigt. Die oben geschilderte Situation hätte sich dadurch vermeiden lassen können. Dass der Ablauf der Antragsstellung nicht einheitlich ist, ist das Hauptproblem, auch für zukünftige Fälle.