Nach Landesempfehlung für Werne So ist der Stand der Dinge in Sachen Grundsteuer-Erhöhung

NRW-Finanzverwaltung empfiehlt deutlich höhere Grundsteuer B
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Die Reform der Grundsteuer-Berechnung hat schon für viel Unmut gesorgt. Einerseits für Grundstückseigentümer, die einen aufwändigen Fragebogen beantworten mussten, bis hin zur komplizierten Umsetzung in den Kommunalverwaltungen. Auf eine Anfrage dieser Redaktion zum Stand der Dinge bei der Grundsteuer B sagt Stephan Krüger von der Stadtverwaltung Werne: „Es gibt deutlich mehr Hürden als anfangs angenommen.“

Hierbei mussten technische Hürden überwunden und rechtliche Fallgestaltungen geklärt werden, sagt Krüger und fährt fort: „Einige leider immer noch bestehende Fragen konnten bis heute nicht abschließend beantwortet werden.“ Aus diesem Grunde könne man zum jetzigen Zeitpunkt keine Einschätzung geben, wie und wann sich die Grundsteuer B in der Lippestadt entwickele.

Leitlinie der NRW-Kämmerei

Zum Hintergrund: Die NRW-Finanzverwaltung hat Leitlinien zu aufkommens-neutralen Hebesätzen veröffentlicht. Diese Leitlinien schlagen für Werne höhere Hebesätze (vor allem Grundsteuer B) als bisher vor. Höher auch, als der Ratsbeschluss aus dem Frühjahr 2024 vorsieht, nämlich ab 2026 die Grundsteuer B von 665 auf 763 v. H. zu erhöhen. Die Leitlinie des Landes sieht (als unverbindlichen Vorschlag) 877 v. H. vor.

Die letzte Erhöhung der Grundsteuer B in Werne erfolgte im Jahr 2017. Hierbei wurde der Hebesatz von vorher 565 auf 665 Prozent verändert. Die Grundsteuer B bezieht sich auf bebaute Grundstücke und wird von den Eigentümern verlangt, die sie auf etwaige Mieter umlegen dürfen.

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