Die Liste mit Terminen für Zwangsversteigerungen in Lünen ist in diesem Jahr schon recht lang. Insgesamt zehn Termine sind derzeit bis Juni 2025 in Werne, Lünen und Selm geplant (Stand 4. März). Ganz frisch dazu gekommen ist ein Termin, bei dem ein frei stehendes Einfamilienhaus in Stockum versteigert werden soll. Das Gebäude befindet sich in der Straße An der Wallhecke, direkt hinter dem Lidl – und hat eine Besonderheit: Es ist noch längst nicht fertig, sondern im Rohbauzustand.
In der Bekanntmachung des Amtsgerichts heißt es, dass Rohinstallationen für Elektro- und Sanitärarbeiten, Fußbodenheizung etc. begonnen wurden. Das erkennt man gut auf den Fotos, die dem Gutachten beigefügt sind. Die Garage ist ebenfalls noch nicht fertiggestellt. Baubeginn war bereits im April 2018. Inzwischen herrscht schon lange Stillstand auf der Baustelle.
Die Immobilie ist zweigeschossig und nicht unterkellert. Auf dem Grundstück befand sich früher einmal eine Gärtnerei. Die Wohnfläche beträgt knapp 340 Quadratmeter. Der Verkehrswert des Einfamilienhauses wird im Gutachten auf 400.000 Euro beziffert. Umgerechnet beläuft sich der Quadratmeter-Preis also auf 1176 Euro. Das liegt deutlich unter dem Schnitt für Häuser, die zuletzt auf dem Online-Portal Immobilienscout24 in Werne angeboten wurden (2831 Euro). Der wesentliche Unterschied: Besagte Immobilien waren in der Regel entweder schon fertig oder noch in Planung.
Was Bieter beachten müssen
Die Versteigerung findet am 19. Mai (Montag) um 10 Uhr im Sitzungssaal 204 am Amtsgericht Lünen (Spormeckerplatz 5) statt. Wer mitbieten möchte, sollte allerdings einige Dinge beachten: So müssen Versteigerungsteilnehmer beispielsweise mindestens 50 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie bieten. Ist das nicht der Fall, bekommt der Bieter auch nicht den Zuschlag. Sollte das Meistgebot unter 70 Prozent des Verkehrswerts liegen, muss das Gericht den Zuschlag versagen, sofern ein entsprechender Gläubigerantrag gestellt wird.

Zusätzlich zum Gebotspreis müssen Bieter ggf. weitere Kosten einplanen, die sich auf im Grundbuch eingetragene Rechte beziehen, etwa die Zahlung von Zinsen an Gläubiger. Ob das der Fall ist, wird aber vor der Eröffnung des Bieterverfahrens bekannt gegeben.
Außerdem wichtig: Bieter müssen damit rechnen, dass sie bei Abgabe ihres Gebots Sicherheitsleistungen in Höhe von zehn Prozent des Verkehrswertes der Immobilie erbringen müssen – zum Beispiel in Form eines von einem Kreditinstitut frisch ausgestellten Verrechnungsschecks oder einer unbefristeten Bürgerschaft.