Das Wichtigste in Kürze:
- In Werne sind die Baukosten für Wohngebäude seit 2015 um mehr als 50 Prozent gestiegen
- Die Gründe dafür sind vielfältig: teurer gewordenes Baumaterial und gestiegene Handwerke-Löhne sowie höhere Zinsen.
- Das Land NRW fördert erstmalige Bauherren oder Käufer von Wohneigentum zur Selbstnutzung mit vergünstigten Darlehen, wobei eine vierköpfige Familie bis zu 196.000 Euro erhalten kann.
- Anspruch auf Fördermittel haben Haushalte in NRW, die bislang kein Wohneigentum besitzen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Durch das Förderprogramm des Landes können zehn Prozent der Darlehenssumme erlassen werden, und die Höhe der Förderung variiert je nach Gemeindekosteneinteilung.
- In Werne werden bis zu 148.000 Euro Grundförderung gewährt.
Die verschärften Vorgaben für Neubaugebiete haben in Werne zuletzt für hitzige Diskussionen in den Reihen der Politik gesorgt. Grund ist vor allem der Umstand, dass die geforderten Maßnahmen - von Dachbegrünung bis PV-Anlage - den Geldbeutel der künftigen Häuslebauer noch stärker belasten würden. Bezahlbarer Wohnraum sei nur unter der Voraussetzung bezahlbaren Bauens möglich, hieß es seitens CDU und FDP.
Dass die Baukosten in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen sind, ist freilich kein Geheimnis und lässt sich leicht an Statistiken ablesen. Nimmt man etwa 2015 als Vergleichsjahr, so ist der Baupreis für Wohngebäude laut Angaben des Landesbetriebs IT.NRW seither um mehr als 50 Prozent gestiegen. Baumaterial und Handwerker sind teurer geworden. Hinzu kommen die gestiegenen Zinsen. Das hat den Traum vom Eigenheim für viele Familien platzen lassen.
Die können aber nach wie vor auf Fördermittel zurückgreifen. Wer erstmalig ein Haus oder eine Wohnung zur Selbstnutzung bauen oder erwerben möchte, wird vom Land NRW mit öffentlichen Mitteln unterstützt. „So erhält eine vierköpfige Familie in Werne ein vergünstigtes Darlehen von bis zu 196.000 Euro - bei einem Brutto-Jahresgehalt bis knapp 66.000 Euro“, sagt LBS-Gebietsleiter Michael Bach.
Wer hat Anspruch auf Fördermittel?
„Anspruch haben alle Haushalte in NRW, die noch kein Wohneigentum haben und bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten. Und zwar unabhängig vom Alter und Familienstand, also auch Alleinstehende, Kinderlose oder Haushalte mit erwachsenen Kindern“, erklärt die LBS in einer Pressemitteilung. Der Zinssatz für die Darlehen sei für 30 Jahre festgeschrieben und liege bei lediglich 0,5 Prozent plus einem Verwaltungskostenaufwand von weiteren 0,5 Prozent. Zum Vergleich: Die Zinssätze bei Banken liegen derzeit bei rund vier Prozent.

Hinzu kommt der Tilgungsnachlass des Landes: Zehn Prozent der Darlehenssumme müssen nicht zurückgezahlt werden. Die günstigen Darlehen sollen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen auf dem Weg ins Wohneigentum entlasten. Darum gelten für die Vergabe Einkommensgrenzen. „Werden diese um bis zu 40 Prozent überschritten, können die öffentlichen Mittel immer noch in Anspruch genommen werden, allerdings nicht mehr in voller Höhe“, erklärt die LBS.
Turnusgemäß wurde in diesem Jahr – abhängig von den Immobilienpreisen – die Zuordnung der Gemeinden zu den Kostenkategorien 1 bis 4 geprüft. Werne ist weiterhin in die Kategorie 3 eingeordnet. Grundsätzlich gilt: Je größer die Kostenkategorie einer Gemeinde, desto höher ist das Grunddarlehen.
Entsprechend liegt die Grundförderung in Werne bei 148.000 Euro – bei Überschreitung der Einkommensgrenzen sind es 60.000 Euro weniger. Dazu kommen bis zu 24.000 Euro je Kind oder Schwerbehindertem sowie weitere Fördermöglichkeiten. Wer zum Beispiel mit Holz baut, erhält 17.000 Euro zusätzlich, bei Barrierefreiheit sind es 11.500 Euro.
Förderprogramm für Klimamaßnahmen
„Die Förderung des Landes kann gerade für Haushalte mit geringerem Einkommen die entscheidende Hilfe für den Schritt ins Wohneigentum sein“, so Michael Bach. Wichtig sei vor allem, dass die Mittel vor Baubeginn oder Unterzeichnung des Kaufvertrags beantragt werden.
Unter dem Titel „Junges Leben in alten Häusern“ hatte die Stadt Werne über mehrere Jahre sogar ein eigenes Förderprogramm. Es bezog sich auf den Erwerb sanierungsbedürftiger Immobilien. Nach achtjähriger Laufzeit wurde das Programm Ende 2021 eingestellt. Anschließend erarbeitete die Verwaltung ein Nachfolgeprogramm, das den gestiegenen Anforderungen an den Klimaschutz Rechnung trägt und entsprechend geeignete Maßnahmen an Gebäuden fördert.