Im Rahmen ihres Minijobs an einer Tankstelle in Werne bekommt eine damals 20 Jahre alte Frau aus Bergkamen ihren Lohn in bar ausgezahlt. Als die Zahlungen plötzlich ausbleiben, bedient sich die Frau einfach selbst.
Von Anfang Februar bis Anfang März steckt sie dreimal Bargeld ein. Teilweise legt sie Geldscheine von Kunden nicht in die Kasse. Bei anderen Gelegenheiten nimmt die Bergkamenerin das Geld direkt aus der Kasse.
Insgesamt kommen innerhalb eines Monats 250 Euro zusammen. Die Taten kommen heraus und die inzwischen 21-Jährige landet im Amtsgericht Kamen vor einem Jugendrichter.
Ihr Verteidiger übernimmt das Reden: „Sie wollte ihren Lohn haben. Sie hat gedacht, wenn ihr Chef ihr nichts gibt, nimmt sie es sich eben selbst. Heute weiß sie, dass es nicht richtig war.“
Unterm Strich seien die Angeklagte und der Arbeitgeber aber wohl quitt, so der Verteidiger. Der Chef hatte nämlich kein Geld zurückgefordert. Aufgrund des Umstands, dass die Bergkamenerin davon ausgegangen war, sie dürfte sich das Geld nehmen, weil es ihr als Lohn zustehe, stellt der Richter ihr Verfahren nach Jugendstrafrecht vorläufig ein.
Zahlt die Angeklagte 250 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, wird der Fall endgültig abgeschlossen.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 30. August 2024.