Diebstahl, Betrug, Beschimpfung Werner (31) muss nun für mehrere Monate ins Gefängnis

Werner (31) muss für mehrere Monate ins Gefängnis
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Dreiste Diebstähle, ein mieser Täuschungsversuch und wüste Beschimpfungen gingen auf das Konto eines Werners (31). Deshalb stand der Mann mit bewegter Vergangenheit nun vor dem Amtsgericht Lünen - und zeigte wenig Einsicht. Ab August 2021 trat der 31-Jährige immer wieder in Erscheinung. Zunächst traf er im Außenbereich einer Werner Gaststätte auf zwei Frauen, knüpfte Kontakt und griff im passenden Moment zu.

Aus den Portemonnaies seiner neuen Bekannten stahl er insgesamt 1000 Euro Bargeld. Im vergangenen Mai sorgte er dann in der Bahn für Aufsehen. Während einer Zugfahrt geriet er in eine Kontrolle, versuchte den Schaffner mit einem nicht mehr gültigen Ticket zu narren, flog auf, zeigte seinem Gegenüber den Mittelfinger und titulierte den Mann unter anderem als „Arschloch“. Zuletzt fiel er im Juni in einer Lüner Drogerie auf, als er Parfüm im Wert von knapp 500 Euro in seine Tasche steckte.

Parfüm-Diebstahl und Beleidigung

Diebstahl in zwei Fällen, versuchter Betrug und Beleidigung wurden dem Mann aus Werne jetzt im Prozess zur Last gelegt. Er räumte lediglich den Parfüm-Diebstahl ein und erklärte ihn lapidar mit den Worten: „Ich brauchte ein bisschen Geld.“ Den Vorfall vor der Werner Gaststätte stellte er in Abrede. Er habe lediglich ein Feuerzeug aus einer Tasche genommen, habe sich eine Zigarette angezündet und es zurückgelegt.

Geld habe er nicht geklaut. Und was die Zugfahrt betreffe, habe er sich überhaupt nichts vorzuwerfen. Der Schaffner sei ein Rassist, habe ihn beleidigt und provoziert. „Da habe ich ihn Arschloch genannt. Das ist die Wahrheit.“ Sein Ticket sei sehr wohl gültig gewesen. Und den zusätzlichen Fahrschein für die Weiterfahrt habe er, wie üblich, bei dem Mann erwerben wollen und der habe ihm das verweigert.

Überwachungskamera filmte Tat

Der Kontrolleur schilderte den Vorfall im Zeugenstand „etwas“ anders. Das Ticket sei bereits zwei Monate abgelaufen gewesen und er habe den Angeklagten ganz bestimmt nicht beleidigt. Ähnlich belastend fielen die Aussagen der beiden Frauen aus, die der 31-Jährige vor der Gaststätte bestahl. Aus ihrer Sicht konnte es nur der Werner gewesen sein. Und das untermauerte der Film einer Überwachungskamera. Darauf war zu sehen, wie der Mann in eine Tasche griff und etwas herausholte, bei dem es sich keinesfalls um ein Feuerzeug handelte.

Etwaige Zweifel an seiner vollumfänglichen Schuld hatte die Richterin am Ende mitnichten. Für den Mann mit zwölf Voreintragungen im Strafregister, laufender Führungsaufsicht, mehrjähriger Hafterfahrung und einer schlechten Sozialprognose endete es bitter. Er wurde zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

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