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Denkmalschützerin zu umstrittenem Gesetz: „Das bringt auch Gutes mit sich“
Denkmal
Der Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz erntet viel Kritik. Sogar von einem „Nicht-Schutzgesetz“ ist die Rede. Aber die Sache hat auch eine positive Seite, sagt die Werner Denkmalpflegerin Petra Göbel.
Noch ist die geplante Neufassung des Denkmalschutzgesetzes nicht beschlossene Sache. Doch schon seit der Vorstellung des Entwurfs durch Ministerin Ina Scharrenbach im vergangenen Jahr ist der Protest groß. Zuletzt hatte die Deutsche Stiftung Denkmalschutz im Dezember vor dem Landtag in Düsseldorf eine Petition mit rund 23.000 Unterschriften gegen das neue Gesetz übergeben. In den Augen der Kritiker handelt es nämlich eher um ein „Denkmal-nicht-Schutzgesetz“. In besagter Petition heißt es unter anderem, man fürchte eine „Vergewaltigung“ von Denkmälern.
Grob zusammenfassen lässt sich die Argumentation in etwa so: Die Gesetzesänderung schwächt Denkmalbehörden wie die des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL). Weil damit einhergehend die Lokalpolitik mehr Einfluss hätte und zudem Denkmaleigentümer zu einer Nutzung des Denkmals verpflichtet würden, könnten wirtschaftliche Interessen bei Entscheidungen überwiegen - und damit den Denkmälern schaden.
Nutzungsdruck soll Gammelhäuser verhindern
Doch sieht die Zukunft wirklich so düster aus? Bei der Stadt Werne ist man da nicht ganz so pessimistisch eingestellt. Petra Göbel, Leiterin der Abteilung Bauordnung und Denkmalpflege, sagt: „Tatsächlich würde das wohl auch einiges beschleunigen. Und das wäre keineswegs schlecht.“
Im Blick hat Göbel dabei Immobilien wie das Gammelhaus an der Südmauer 27 oder das Gebäude am Kirchhof 3. Denn das neue Gesetz würde den Druck auf die Eigentümer erhöhen. Ein Gebäude vor sich hin gammeln zu lassen, wäre dann nicht mehr so einfach möglich.

Die Stadt Werne hat mindestens sieben Gebäude in der Innenstadt im Blick, die in besonders schlechtem Zustand sind - etwa am Kirchhof, der Südmauer und in der Burgstraße. © Felix Püschner
Laut des Entwurfs soll auch die Umnutzung von denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert werden. Das heißt aber nicht automatisch, dass Eigentümer beim Umbau völlig freie Hand haben und ihrer Kreativität freien Lauf lassen können. Denn bei baulichen Veränderungen wäre die Zustimmung der kommunalen Denkmalbehörden nach wie vor notwendig. Nicht mehr notwendig wäre hingegen die Zustimmung der Verbände mit Denkmalpflegeämtern. Im Falle von Werne also die des LWL.
LWL bald nicht mehr zwangsläufig beteiligt
Göbel veranschaulicht das Prozedere an einem Beispiel: Jemand möchte an seinem denkmalgeschützten Gebäude die Fenster austauschen. Dazu wendet er sich zunächst an die Stadt, also die Untere Denkmalbehörde. Diese kann beraten und genehmigen - oder eben ablehnen.
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass die Untere Denkmalbehörde zusätzlich noch den LWL über das Vorhaben informiert. Der Landschaftsverband kann zwar rein rechtlich nichts verbieten, aber durchaus Bedenken äußern. Werden sich die beteiligten Parteien daraufhin nicht einig, wird die Obere Denkmalbehörde des Kreises kontaktiert - oder sogar das Ministerium.
Durch die Gesetzesänderung müsste man den LWL nicht mehr zwingend mit ins Boot holen. „Aber das bedeutet doch nicht, dass wir in Zukunft auf den Kontakt zum LWL verzichten würden. Die Mitarbeiter dort haben eine hohe fachliche Kompetenz und gehen noch einmal mit einem ganz anderen Blick durch die Gebäude. Das ist eine große Hilfe für uns“, sagt Göbel.
Durch das neue Gesetz würden voraussichtlich der bürokratische und zeitliche Aufwand verringert. Denn auch die Mitarbeiter des LWL haben alle Hände voll zu tun. Das führte bisweilen zu langen Wartezeiten. Selbst bei Anliegen, bei denen eigentlich von vornherein klar gewesen sei, dass der Landesverband einverstanden sein würde, wie Göbel betont.
Dass die Lokalpolitiker die wegfallende Hürde ausnutzen könnten, um möglichst viel Kapital aus der Sache zu schlagen und die rein wirtschaftlichen Aspekte über den Denkmalwert heben, glaubt Göbel nicht. Dazu sei man in Werne zu sehr sensibilisiert für das Thema Denkmalschutz. Als Beleg dafür könne die Diskussion um das verfallene Haus an der Südmauer dienen. Die Politik hatte dort bekanntlich von der Stadt gefordert, sämtliche rechtliche Schritte gegen den Eigentümer zu prüfen - bis hin zu einer Enteignung.
Geboren 1984 in Dortmund, studierte Soziologie und Germanistik in Bochum und ist seit 2018 Redakteur bei Lensing Media.
