Das Tragen der Maske ist an einigen Orten in Werne wieder Pflicht, nicht Empfehlung. Seit Montag gibt es wieder verschärfte Corona-Regeln, weil NRW nun in der Inzidenzstufe 1 liegt. © Jörg Heckenkamp (A)
Corona-Pandemie
NRW verschärft Corona-Regeln: Das bedeutet die Landesinzidenzstufe 1 für Werne
Was sich aufgrund steigender Infektionszahlen abzeichnete, ist nun Gewissheit: NRW hat die Corona-Regeln am Montag verschärft. Auch in Werne gilt deshalb an einigen Stellen wieder eine Maskenpflicht.
von Andrea Wellerdiek
Werne
, 26.07.2021 / Lesedauer: 3 minObwohl der Kreis Unna mit 5,3 am Wochenende den niedrigsten Inzidenzwert in ganz NRW verzeichnete, gelten seit Montag (26. Juli) hier wieder verschärfte Corona-Regeln. Denn weil der Inzidenzwert in ganz NRW seit acht Tagen wieder über dem Wert von 10 lag, werden einige Lockerungen wieder zurückgenommen. Das bedeutet an gewissen Stellen etwa, dass es Pflicht ist, eine Maske zu tragen. In der vorherigen Stufe Null war es vielerorts „nur“ noch eine Empfehlung.
In Werne heißt das beispielweise im Solebad, dass Gäste in ausgewiesenen Bereichen wieder mindestens eine medizinische Maske aufsetzen müssen. Das gilt seit Montag wieder im Einlass- und Umkleidebereich, erklärt Carsten Langstein, kaufmännischer Leiter des Solebads. „Bislang klappt das sehr gut. Die meisten Gäste tragen in den Bereichen sowieso eine Maske“, sagt Langstein.
Maskenpflicht in allen Innenbereichen
Eine Maskenpflicht herrscht von nun an aber wieder in allen Innenbereichen - also beispielsweise in Restaurants und bei Gottesdiensten. Zuletzt war eine Maske nur noch in Bussen und Bahnen, im Einzelhandel oder in Arztpraxen, Apotheken und anderen medizinischen Einrichtungen Pflicht. In der Gastronomie muss das Personal wieder eine Maske tragen. Im Einzelhandel kehrt man zu einer begrenzten Kundenanzahl zurück - maximal eine Person pro zehn Quadratmeter.
Zudem sind laut Carsten Duif, Pressesprecher des Gesundheitsministeriums NRW, „Angebote mit besonders hohen Infektionsrisiken“ bis zum 27. August verboten. Dazu zählen Volks- und Schützenfeste, Tagungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sowie der Betrieb von Diskotheken.
Bei Kultur- und Sportveranstaltungen mit mehr als 500 Personen muss man sowohl die Abstandsregeln als auch den Nachweis erbringen, dass man geimpft, genesen oder getestet ist.
Bei außerschulischen Bildungsangeboten - etwa Kurse an der Volkshochschule - gibt es verschärfte Regeln. Allerdings erst bei Größen von mehr als 500 Teilnehmern. Dann sind Veranstaltungen möglich ohne Maskenpflicht, wenn es feste Sitzplätze gibt.
Andere Regeln bei Inzidenzstufe 1 im Kreis
Diese verschärften Regeln gelten nur dann, wenn der landesweite Inzidenzwert entscheidend ist - eben wenn er wie jetzt über einen längeren Zeitraum über einer kritischen Marke liegt. Dann gibt es neue Regeln in den Bereichen Maskenpflicht, Gastronomie, Handel und Großveranstaltungen. Wenn der Kreis oder die kreisfreie Stadt hingegen selbst in der Inzidenzstufe 1 liegt, gelten laut Carsten Duif aus dem Gesundheitsministerium für alle Bereiche die Regelungen der Inzidenzstufe 1.
Die Zuordnung zu der Inzidenzstufe Null erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten wird und zwar mit Wirkung für den übernächsten Tag.
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