So ein Sch***: Wernes hohe Bußgelder gegen Hundekot sind völlig wirkungslos

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So ein Sch***: Wernes hohe Bußgelder gegen Hundekot sind völlig wirkungslos

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In NRW gilt ein neuer Bußgeldkatalog. So drohen vielerorts höhere Verwarngelder. Werne hat in Sachen Hundekot vorgelegt - doch ohne echte Konsequenzen.

von Andrea Wellerdiek

Werne

, 18.06.2019, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Zigarette mal eben auf die Straße geschnippt statt im Müll entsorgt. Oder eine ausgediente Waschmaschine einfach im Waldstück abladen statt an den Wertstoffhof zu bringen - diese Verstöße werden in den Städten Nordrhein-Westfalens unterschiedlich hoch bestraft.

Nun hat die Landesregierung einen neuen Bußgeldkatalog mit höheren Verwarngeldern herausgebracht. Dieser ist zwar nicht bindend, gibt den Städten aber eine Empfehlung an die Hand. Die Kommunen können dann selbst entscheiden, wie hoch die Bußgelder für die verschiedenen Verstöße, im Fach-Jargon „Vergehen“ genannt, sind.

„Rücksichtslose Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt“

So können Kommunen etwa für eine auf die Straße geschnippte Zigarette nun 100 Euro nehmen - anstatt wie zuvor 10 bis 25 Euro. „Der öffentliche Raum ist kein Mülleimer. Und die oftmals acht- und rücksichtslose Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt“, erklärte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) bei der Vorstellung des neuen Bußgeldkatalogs.

Werden die Verwarngelder nun auch in Werne erhöht? „Nein, wir haben zurzeit nicht vor, die Bußgelder zu ändern. Zuletzt haben wir nach der Entscheidung der Politik ja den Betrag für liegengelassenen Hundekot erhöht“, erklärt Kordula Mertens, Leiterin des Ordnungsamtes.

Zigarettenstummel

Zigarettenstummel © dpa

Hundekot wird streng geahndet in Werne - theoretisch

Vor gut einem Jahr hat die Stadt Werne das Bußgeld von 35 Euro auf 200 Euro für dieses „Vergehen“ erhöht. Allerdings: „Die praktische Umsetzung ist schwierig. Die Beweislast liegt bei uns. Man muss jemanden auf frischer Tat ertappen. Es muss genau festgestellt werden, wer es war und Zeugen dafür geben, um die Personalien des Halters feststellen zu können. Das ist schwierig“, sagt Mertens.

Dabei seien die Hinterlassenschaften von Hunden auf Gehwegen wohl das größte „Vergehen“. „Wir bekommen dazu sehr viele Rückmeldungen von den Bürgern“, erzählt Mertens. Nur sei die Beweisführung eben sehr schwierig.

Deshalb wurde nicht ein einziges Bußgeld verhängt seit der Erhöhung vor einem Jahr. Das Ordnungsamt würde solche Verstöße aber nicht mit einem zusätzlichen Dienst kontrollieren, sondern nur während einer Kontrolle anderer Vergehen - etwa wenn es um Parkverbote geht, erklärt Mertens.

Und so viel kosten die verschiedenen ordnungsrechtlichen Verstöße in Werne:

Ordnungsrechtliche Verstöße:

  • Hundehinterlassenschaften liegen lassen: 200 Euro
  • Verunreinigung von Straßenschildern mit Aufklebern: 30 Euro
  • Übernachten und Campieren in Anlagen: 30 Euro
  • Grillen und Feuer entfachen in Anlagen: 20 Euro
  • Wegwerfen/Zurücklassen von Unrat kleineren Ausmaßes, wie z.B. Zigarettenkippen, Zigarettenschachteln, Papiertaschentüchern, Kaugummi usw.): 20 Euro
  • Fußballspielen oder sonstige Aktivitäten auf Kinderspielplätzen, durch die andere gefährdet werden könnten: 20 Euro
  • Mitführen von Tieren auf Kinderspiel- und Bolzplätzen: 20 Euro

Verstöße gegen das Landeshundegesetz NRW:

  • Verstoß gegen Maulkorbpflicht: 1000 Euro
  • Halten eines gefährlichen Hundes ohne Erlaubnis/ohne Versicherung: 2500 Euro

Verstöße gegen das Landesimmissionsschutzgesetz:

  • Stören der Nachtruhe von 22-6 Uhr: 50-250 Euro
  • Abbrennen von Feuerwerkskörpern: 100 Euro

Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz:

  • Nichteinhaltung des Rauchverbots (Raucher): 25 Euro

Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz:

  • Angabe von falschen Personalien: 100 Euro
  • Einwurf in Glascontainer außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten: 35 Euro
  • Urinieren (Belästigung der Allgemeinheit usw.): 35 Euro