Mit 551 Fragen hatte sich die Bundes-CDU an den Bundestag gewandt, um zu erfahren, wie politisch neutral die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind, die die Bundesrepublik finanziell unterstützt. „Hintergrund sind Proteste gegen die CDU Deutschlands, die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt wurden“, schreibt die CDU in ihrer kleinen Anfrage vom 24. Februar an den Deutschen Bundestag. Dafür hatte die Union scharfe Kritik aus anderen Parteien geerntet.
Die SPD sprach von einem Foulspiel, mit dem die CDU Organisationen, die sich für die Demokratie einsetzen, an den Pranger stelle. Linke und Grüne nannten es einen Angriff auf die Zivilgesellschaft. Ins Feld geführt wird dabei unter anderem die Organisation „Omas gegen Rechts“. Fragen der CDU sind hier, wie hoch der Spendenanteil an den Verein aus der Wirtschaft und parteinahen Stiftungen sei und ob der Verein schon einmal abgemahnt worden sei, weil er sich parteipolitisch betätigt habe. Oder ob es „direkte Verbindungen“ zwischen dem Verein und einer politischen Partei gebe.

Doch was sagt die CDU in Werne zu dem Vorgehen an der Bundesspitze der Partei? Trägt sie diesen Antrag mit? Und sieht sie ähnlich wie die anderen Parteien eine Verunglimpfung von Nichtregierungsorganisationen durch die Anfrage der Bundes-CDU?
Der CDU-Stadtverbandsvorsitzende Martin Cyperski erklärt auf Anfrage der Redaktion Folgendes und stellt sich damit komplett hinter die Bundespartei: „Es ist das gute Recht und sogar die Aufgabe eines Parlaments wie dem Deutschen Bundestag, die Verwendung öffentlicher Mittel zu hinterfragen und zu prüfen, ob sie im Sinne der gesetzlichen Vorgaben und politischen Zielsetzungen eingesetzt werden. Die Anfrage der Bundes-CDU reiht sich in diese parlamentarische Verantwortung ein.“
Die Finanzierung von gemeinnützigen Organisationen sei eine wichtige Angelegenheit, da viele NGOs einen wertvollen Beitrag zur Zivilgesellschaft und Demokratie leisteten. Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder sachgerecht und zweckgebunden eingesetzt würden. Die Entscheidung darüber, wie eine Finanzierung erfolgen sollte, obliege dem Bundestag und sollte anhand transparenter Kriterien getroffen werden.
„Die Debatte über die Finanzierung von NGOs ist eine Angelegenheit des Deutschen Bundestages. Dieses Organ hat gemäß seiner Zuständigkeit hierüber das Entscheidungsrecht.“