Zu Beginn ist alles rosarot, doch manchmal soll es nicht sein - und die Ehe zerbricht. Was dann? Wir zeigen, wer einen Ehevertrag braucht, was man beachten muss und wie es funktioniert.

Werne

, 02.11.2019, 10:28 Uhr / Lesedauer: 3 min

Am Tag der Tage schon daran denken, dass es schiefgehen könnte? Klingt total unromantisch, doch in manchen Fällen ist es sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen, was im Fall einer möglichen Scheidung zu regeln ist. Das gibt es zu beachten.

Übersicht: (Themen durch anklicken erreichbar)

In diesen Fällen lohnt sich ein Ehevertrag typischerweise:

Besonders in vier Fällen empfiehlt der Werner Anwalt Rolf Westhues, über einen Ehevertrag nachzudenken:

  • Bei Gewerbetreibenden
  • Bei Patchwork-Familien
  • Bei großem Vermögen, das einer der Ehepartner mit in die Ehe bringt
  • Bei einem anstehenden großen Erbe

Doch warum gerade in diesen Fällen? „Viele sagen: Alles was wir haben, gehört uns nach der Hochzeit gemeinsam. Das stimmt aber so nicht“, sagt Westhues und greift damit einen großen Mythos auf. Das Hab und Gut der Eheleute wird nach einer Scheidung also nicht in zwei gleiche Teile aufgeteilt.

„Man guckt, was jeder buchstäblich in der Tasche hat, wenn er an den Altar tritt. Und dann schaut man noch einmal, wenn die Ehe endet“, so Westhues. Ist das mehr als vor der Hochzeit, nennt man das Zugewinn. Ist der bei beiden Ehepartnern unterschiedlich, wird der Vermögenszuwachs in gleiche Teile aufgeteilt. Besonders für Gewerbetreibende sei es deshalb wichtig, sich mit einem Ehevertrag abzusichern.


Bei Gewerbetreibenden:
Baut man beispielsweise während der Ehe ein Gewerbe auf, fällt das komplett in den Zugewinn, würde also halbiert werden und der Gewerbetreibende müsste dadurch wohl Insolvenz anmelden.

Bei Patchwork-Familien:

Auch diejenigen, bei denen eine erste Ehe gescheitert ist, wollen sich oft mit einem Ehevertrag absichern. Wichtig sei das besonders bei Patchwork-Familien - wegen des Erbrechts.

Wieso das Vererben problematisch sein kann? Stirbt beispielsweise der Mann, erbt die neue Partnerin die Hälfte seines Vermögens. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder des Mannes. Stirbt später auch die Frau, geht ihr gesamtes Vermögen (inklusive des Erbes des Ehemanns) an ihre eigenen leiblichen Kinder. Die erben in diesem Fall also viel mehr als die Kinder des Ehemanns. „So was sollte man regeln“, sagt Westhues.

Bei großem Vermögen, das einer der Ehepartner mit in die Ehe bringt:
„Machen beide Ehepartner eine Ausbildung und arbeiten auf dem selben Lohniveau, regelt sich alles gut von selbst“, sagt Westhues. Anders ist das, wenn ein Partner bereits ein großes Vermögen in die Ehe einbringt. Im Falle einer Scheidung kann ein Ehevertrag verhindern, dass der vermögendere Partner einen Teil seines Vermögens an den Ehepartner verliert.

Bei anstehendem großen Erbe:

„Eigentlich ist das Erbe schon ohne einen Ehevertrag gut geregelt“, sagt Westhues. Was von dritter Seite kommt, davon bekommt der Ehepartner bei einer Scheidung auch nichts als Gewinnzuwachs angerecht. „Es wird gesetzlich quasi so getan, als hätte man das schon vor der Ehe gehabt“, sagt Westhues. Anders ist das, wenn man beispielsweise ein Grundstück erbt.

Hier zählt das zuvor erklärte Prinzip ebenfalls, doch erbt ein Partner während der Ehe und steigt beispielsweise der Quadratmeterpreis des Grundstücks während der Ehe, wird das als Zugewinn verrechnet. Ein Ehevertrag kann den Erben davor absichern.

Zurück zum Anfang


Wann kann ich einen Ehevertrag schließen?

Für gewöhnlich schließen Ehepartner einen Ehevertrag vor der Hochzeit ab. Es ist aber auch möglich, noch nachträglich einen Ehevertrag zu schließen. Egal, zu welchem Zeitpunkt: Wichtig ist, dass beide Partner bereit sind, dem Ehevertrag zuzustimmen. Möchte nur einer der Partner den Ehevertrag, kommt dieser nicht zustande.

„Wichtig ist auch, dass man den Ehevertrag regelmäßig updatet“, sagt Westhues. Der Ehevertrag wird unter bestimmten Voraussetzungen und Planungen der beiden Partner getroffen. „In zehn Jahren muss der Vertrag inhaltlich lange nicht mehr richtig sein.“ Entwickeln sich Pläne und Erwartungen anders, muss auch der Ehevertrag daraufhin angepasst werden.

Zurück zum Anfang

Was kann ich in meinem Ehevertrag regeln?

Bis zum Jahr 2000 konnte man in den Ehevertrag quasi reinschreiben, was man wollte. „Zum Beispiel Unterhalt, Versorgungsausgleich und anderes“, sagt Westhues. Bis dahin habe niemand in den Vertrag reingeschaut. Doch eine Verfassungsbeschwerde habe dann alles verändert.

Das Wichtigste ist, dass durch den Ehevertrag keiner der Ehepartner einen großen Nachteil erleidet. Unter diesen Voraussetzungen kann man die Dinge im Ehevertrag klären, die mit der Ehe zu tun haben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Unterhalt für den Ehegatten
  • Zugewinnausgleich
  • Wie wird das Erbe aufgeteilt?
  • Was passiert mit den Immobilien?
  • Wie werden Kredite abbezahlt?

Zurück zum Anfang


Ablauf und Unterlagen

  • Anwalt: Um einen Ehevertrag zu erarbeiten, sollten sich die Ehepartner an einen Anwalt für Familienrecht wenden. Es ist wichtig, dass der Vertrag nicht einfach formlos festgehalten wird, ansonsten hat dieser vor Gericht keinen Bestand und auch ein Notar würde diesen Vertrag nicht absegnen. Zudem wichtig: „Man muss sich jeden Fall individuell angucken und bewerten, ob ein Ehevertrag nützlich ist“, sagt Westhues. Einen Vertrag von der Stange, der für jeden gut ist, gibt es also nicht.
  • Notar: Nachdem das Paar einen Ehevertrag erarbeitet hat, muss ein Notar diesen beglaubigen. Erst wenn das passiert, ist der Ehevertrag rechtlich gültig.
  • Unterlagen: Um einen Ehevertrag abzuschließen, reicht es nicht, den Ehevertrag einfach zu beantragen. Diese Unterlagen müssen hierfür zum Anwalt mitgebracht werden: Personalausweise, Geburtsurkunden, Eheurkunde und - falls vorhanden - Unterlagen zu Immobilien.

Zurück zum Anfang

Kann ich meinen Ehevertrag auch wieder auflösen?

Sind sich die Ehepartner einig, können sie einen bereits geschlossenen Ehevertrag auflösen oder auch ändern.

Zurück zum Anfang