Schockmomente: Auf einer öffentlichen Toilette in Werne filmte ein 27-Jähriger eine Frau. Als sie ihn erwischte, wollte er flüchten und brachte den Ehemann seines Opfers in eine riskante Lage. Nun hatte das Ganze ein juristisches Nachspiel.
Den Abend des 24. Juli 2021 dürfte das Paar so schnell nicht vergessen. Nach einem Besuch von Angehörigen, die von der Flutkatastrophe betroffen waren, befanden sich die Eheleute auf dem Rückweg. Auf der A1 im Bereich Werne benötigte die Frau (34) dringend eine Toilette und da es eilte, stoppten sie, wenn auch ungern, auf dem Parkplatz Landwehr, auf dem sich das klassische WC-Häuschen befand.
Frau sah Hand mit Handy
Sie hatten offenbar bereits eine böse Vorahnung und so stellte der Ehemann das Fahrzeug direkt vor dem Eingang der Toilette ab. Auch telefonierte die 34-Jährige über Kopfhörer mit ihrer Mutter. Im Innern kam ihr eine Frau mit Kind entgegen, die aus einer Kabine kam. Sie ging hinein, verrichtete ihre Notdurft und griff gerade zum Toilettenpapier, als sie die Hand mit dem Handy sah, die unterhalb der Trennwand zur ohnehin verdächtig ruhigen Kabine nebenan hervorkam. Sie schrie: „Komm raus.“ Und das tat er auch, bestritt jedoch, sie gefilmt zu haben.
Das Geschehen verlagerte sich nach draußen, der Ehemann erfuhr, worum es ging. Beide wollten das Handy sehen, doch das verweigerte er. Sie riefen die Polizei und der 27-Jährige wollte fliehen. Der Ehemann blockierte daraufhin mit seinem Wagen das Fahrzeug des Täters, der versuchte, mit seinem Auto über einen Gehweg zu fahren. Sie stellten sich davor. Er fuhr weiter, berührte sie dabei mehrfach.
Der Frau wurde die Situation zu brenzlig. Sie ging beiseite und trat mehrfach gegen den fremden Pkw. Ihr Mann blieb stehen, der Fremde gab mehr Gas und schließlich landete er auf der Motorhaube. Ob er aus der Not heraus aufsprang oder durch die Fahrbewegung darauf gestoßen wurde, blieb ebenso offen, wie die Frage, ob er später herunterfiel oder von seiner Frau gezogen wurde. Fakt ist, dass er sich Prellungen im Brustbereich zuzog. Er litt später unter starken Schmerzen und Luftnot, war zwei Wochen krankgeschrieben.
27-Jähriger gab Filmaufnahmen zu
Wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung stand der Täter, ein 27-Jähriger aus Niedersachsen, jetzt vor dem Amtsgericht Lünen. Das Filmen räumte er, der kurz vor dieser Tat wegen eines einschlägigen Zwischenfalls verurteilt wurde, ein. „Das war dumm. Da gibt es auch keine Entschuldigung für. Ich hatte ein Tief. Ich habe daraus gelernt. Es tut mir leid.“ Das Geschehen im Anschluss stellte er jedoch anders dar. Keinesfalls habe sich der Ehemann auf der Motorhaube befunden. Er sei langsam auf den Mann zugerollt und über den Gehweg weggefahren. „Ich würde nie einen Menschen absichtlich verletzen.“
Das Paar bestätigte den Vorwurf aber insgesamt und das, was beide zu sagen hatten, war nicht nur frei von Belastungstendenzen, sondern zeigte auch, wie nachdrücklich sie von dem Erlebnis schockiert waren. Die Frau benötigte danach therapeutische Hilfe und kämpft noch heute mit den Folgen. Ihr Mann steckte das Ganze auch nicht einfach weg. Und die Tatsache, dass der Angeklagte den Vorfall mit der Motorhaube in Abrede stellte, machte es nicht besser. Seine Versuche, sich zu entschuldigen, konnten sie nicht annehmen.
Etwaige Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Paares und der vollumfänglichen Schuld des 27-Jährigen hatte die Richterin mitnichten. Für den Angeklagten endete es bitter: sechs Monate Haft auf Bewährung, 600 Euro Geldbuße und drei Monate Fahrverbot. Er, der beruflich mobil sein muss, kündigte Berufung an.
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