Vredener kommen Bauvorhaben nicht nach Stadt will Baupflicht neu bewerten

Stadt Vreden will Baupflicht neu bewerten
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Die Lage im Bausektor hat sich verschlechtert. Die Eigenheimbranche sieht sich auch in Vreden nach der Pandemie und dem Ukraine-Krieg in der Krise. Nachdem es jahrelang boomte, gehen jetzt Zinsen und zugleich auch die Kosten nach oben.

Nun soll den Bauherren, die in Vreden ein Grundstück erworben haben, von Seiten der Stadtverwaltung entgegengekommen werden. Konkret ist eine Verlängerung der Bauverpflichtung angedacht.

Aufgrund der derzeit außergewöhnlichen finanziellen Rahmenbedingungen für Grundstückserwerber habe sich die Vergabekommission für die Vergabe von Baugrundstücken unter anderem mit der Thematik „Verlängerung der Bauverpflichtung aus finanziellen Gründen“ auseinandergesetzt. Eine solche Verlängerung könnte in Zukunft immer häufiger von Nutzen sein, da die finanzielle Lage auf dem Baumarkt für viele „Häuslebauer“ nur noch wenig Handlungsspielraum lässt. Auch Gründe wie beispielsweise Krankheit, berufliche oder familiäre Umstände könnten für eine solche Verlängerung in Frage kommen.

Keine pauschale Verlängerung

Doch was bedeutet das konkret für Antragsteller in Vreden? Die Vergabekommission soll sich in Zukunft an einen ganz bestimmten Bewertungskatalog halten. Das erste Kriterium lautet: „Die Entscheidung über Anträge auf eine Verlängerung einer Bauverpflichtung erfolgt

im Einzelfall.“ Es gibt also keine pauschale Verlängerung der Bauverpflichtung.

Begründungen können variieren

Außerdem müssen bei der Beantragung einer Verlängerung immer individuelle

Gründe angegeben werden. Als Gründe für die Entscheidung über eine Verlängerung dienen insbesondere persönliche Gründe wie beispielsweise Krankheit oder besondere berufliche sowie familiäre Umstände.

Begründungen wie zum Beispiel erhöhte Zinsen und gestiegene Baupreise seien jedoch grundsätzlich nicht zu beachten. In Ausnahmefällen, die in besonders harter Art und Weise betroffen sind, sei es jedoch möglich, auch in diesen Fällen die Bauverpflichtung zu verlängern.

Verlängerung nur für ein Jahr

Wird die Verlängerung gewährt, dann soll dies jedoch bloß grundsätzlich für ein Jahr sein. In diesem Zeitraum muss also der Bau fertiggestellt werden. Danach tritt das Wiederkaufsrecht der Stadt Vreden wieder in Kraft. So soll sowohl den Bauherren, so gut es geht, entgegengekommen werden, als auch gewährleistet bleiben, dass die Baugrundstücke nicht langfristig ungenutzt bleiben.