Vreden auf dem Nummernschild Das sagt die Stadt zum eigenen Kennzeichen

Vredener Nummernschild: Das sagt die Stadt zum eigenen Kennzeichen
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Die meisten Autos der Einwohner Vredens haben ein BOR- oder AH-Kennzeichen. Doch geht es nach Prof. Dr. Ralf Borchert, Dozent an der Hochschule Heilbronn, könnten sich Vredener und Vredenerinnen in Zukunft mit einem VRE-Kennzeichen zu ihrer Stadt bekennen und so auf ihren Fahrten für die Widukindstadt werben.

Zum Hintergrund: Eine Initiative um Ralf Borchert setzt sich dafür ein, dass auch Städte mit Einwohnern zwischen 20.000 und 100.000 Einwohnern – und damit auch Vreden – ihr eigenes Kennzeichen erhalten können. Zur Person Ralf Bocherts muss man wissen: Er hatte schon bei der Wiedereinführung verschiedener Altkennzeichnen im Jahr 2012 seine Finger im Spiel. Diese ging nämlich auf ein früheres Forschungsprojekt von ihm zurück.

Bürger sollen entscheiden

Und nun ruft Bürgermeister Dr. Tom Tenostendarp zur Bürgerbeteiligung auf. „Die Initiative ist aus meiner Sicht eine gute Idee, um die Verbundenheit mit unserer Stadt zu stärken. Ohne großen Mehraufwand könnte die Stärkung der Mittelstädte umgesetzt werden. Auch wenn wir in Vreden die meisten Wege mit dem Rad zurücklegen, setzen wir uns für Heimatliebe ein“, freut sich Vredens Bürgermeister Dr. Tom Tenostendarp. „Wichtig ist uns die Meinung der Vredenerinnen und Vredener, daher haben wir eine unverbindliche Umfrage für circa zwei Wochen online gestellt.“

„Wie stehen Sie zum Vredener Autokennzeichen?“ All diejenigen, die das Thema interessiert, können über das Beteiligungsportal NRW ihre Meinung bis zum 30. November 2024 dazu abgeben.

Doch wie können die Vredenerinnen und Vredener zu den neuen Kennzeichen kommen? Dazu müsste der Vredener Stadtrat einen Beschluss fassen, damit die Verwaltung eine Handlungsgrundlage hat. Über die Städte motiviert oder auch direkt muss zumindest ein Bundesland das Thema aufnehmen, denn die Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) kann nur erfolgen, nachdem die Verkehrsministerkonferenz dafür eine Vorentscheidung fällt. Das wiederum geschieht nur auf Antrag eines der Länder. Alternativ sei es denkbar, dass das Bundesverkehrsministerium die Rechtslage frei interpretiert und zusätzliche Kennungen auch ohne FZV-Änderung ermöglicht.