Zu einem Brand in einem Bewohnerzimmer von Haus Früchting wird in einer Nacht im April 2023 die Feuerwehr Vreden gerufen. Als die Rettungskräfte vor Ort eintreffen, haben Mitarbeiter die Flammen schon gelöscht. Die Bewohnerin, eine Frau aus Vreden, kommt ins Krankenhaus, weil sie Rauch eingeatmet hat.
Das Feuer soll sie selbst gelegt haben. So lautet zumindest die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Die Frau soll mit einer Kerze einen Teppich in Brand gesteckt haben. Das erklärt ein Richter im Gespräch mit unserer Redaktion. Sie soll außerdem versucht haben, einen Mitarbeiter daran zu hindern, in das Zimmer zu kommen. Das sei ihr jedoch nicht gelungen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau versuchte schwere Brandstiftung vor.
Frau ist seit Juni obdachlos
Die Frau hätte sich am Freitag (23. August) deswegen vor dem Schöffengericht in Ahaus verantworten müssen. Pflichtverteidigerin, Staatsanwalt, eine Gutachterin, zwei Schöffen, der Richter und zwei Zeugen waren pünktlich vor Ort. Die Angeklagte erschien nicht. „Wenig überraschend“, wie der Richter trocken erklärte.
Die Frau hatte zwar die Ladung noch erhalten, im Juni 2024 ihre Wohnung in Vreden verloren. Seitdem gilt sie als obdachlos. Wo sie sich aufhält, ist zurzeit unbekannt. Kontakt zu Verwandten hat sie bestenfalls sporadisch. Weder ihr Betreuer noch ihre Pflichtverteidigerin hatten in den vergangenen Wochen und Monaten Kontakt zu ihr aufbauen können.
Keine Alternative zu Haftbefehl
„An so einem Punkt versucht man, sich Alternativen zu überlegen“, erklärte der Richter noch. Ihm würde aber kaum etwas einfallen. „Ich sehe keine realistische Chance, als sie aus einer JVA vorführen zu lassen“, erklärte er unter dem Nicken der anderen Beteiligten. Auch die Verteidigerin und die Sachverständige, die ein Gutachten über die Frau anfertigen sollte, sahen keine andere Lösung. Wie auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft waren sie für den Termin eigens aus Münster angereist. Nach etwas mehr als 15 Minuten vertagte sich das Gericht.
Die Frau wird nun per Haftbefehl gesucht. Wird sie von der Polizei festgenommen, soll so schnell es geht ein neuer Prozesstermin anberaumt werden. Das könne allerdings – je nach Terminlage – ein paar Wochen dauern. So lange säße die Frau dann in Untersuchungshaft. Gleichzeitig soll auch noch eine Untersuchung durch die Gutachterin erfolgen. Das soll unter anderem klären, wie schuldfähig die Frau ist.
Diesen Artikel haben wir 25. August 2024 veröffentlicht.