Unfairer Superblitzer in Vreden? Josef Tenhumberg ärgert sich über Radarfalle

Unfairer Superblitzer: Josef Tenhumberg ärgert sich über Radarfalle
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Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, eine unübersichtliche Beschilderung – und schon blitzt es. Genau das ist Josef Tenhumberg aus Vreden auf der Wüllener Straße passiert. Der aufmerksame Autofahrer ist verärgert: „Es ist frustrierend! Erst gilt Tempo 70, dann tauchen zwei Schilder auf – eines mit 70, eines mit 50 km/h samt Zusatztext. Und nach nur 100 Metern steht ein Blitzer!“ Für ihn ist das eine „echte Abzocke“ und keine faire Maßnahme zur Verkehrssicherheit. Ähnliches ist auch anderen Menschen an derselben Stelle passiert, während dort der sogenannte „Superblitzer“ des Kreises stationiert war.

Mindestabstand eingehalten?

Tenhumberg, der mit knapp 60 km/h unterwegs war, sieht die Hauptproblematik nicht in seinem geringen Tempoüberschuss von 7 km/h, für den er einen Bußgeldbescheid bekommen hat. Es geht ihm um eine in seinen Augen fragwürdige Platzierung des Blitzers. Er argumentiert: „Wie soll man in so kurzer Zeit sicher abbremsen, ohne den nachfolgenden Verkehr zu gefährden?“ Er fordert eine transparente Verkehrsführung mit klarer Beschilderung sowie eine faire Platzierung der Blitzer.

Einspruch möglich?

Tatsächlich gibt es Vorschriften für die Aufstellung von Blitzern. In den meisten Bundesländern gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zwischen einem Tempolimit-Schild und der Radarfalle, um abrupte Bremsmanöver zu vermeiden. In NRW gibt es eine solche Regelung nicht. Damit war der Superblitzer in Vreden offenbar korrekt positioniert.

Doch auch andere Fehlerquellen sind nicht auszuschließen: Blitzer müssen korrekt aufgestellt sein, um präzise Messergebnisse zu liefern. Eine falsche Montage, Reflexionen durch Schutzplanken oder parkende Fahrzeuge können zu ungenauen Messwerten führen. Zudem sind Temposchilder nur dann gültig, wenn sie für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig sichtbar sind.

Forderung nach Überwachung

Wer also Zweifel an der Korrektheit eines Blitzers hat, kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Falls etwa der Mindestabstand zum Tempolimit-Schild nicht eingehalten wurde oder das Messgerät nicht korrekt ausgerichtet war, könnte das Verfahren angefochten werden.

Josef Tenhumberg sieht sich nicht als Einzelfall: „Ich bin sicher, dass viele andere Autofahrer sich über diese Blitzerfalle ärgern.“ Das bestätigen auch weitere Meldungen bei unserer Redaktion. Josef Tenhumberg hofft, dass sich die zuständigen Behörden die Situation noch einmal genauer anschauen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. „Blitzer sollten für Sicherheit sorgen – nicht für Verwirrung“, betont er.

Dieser Artikel erschien ursprünglich am 12. März 2025.