Die Sportförderrichtlinie ist ein Thema, das immer wieder bewegt – in Vreden nun aus aktuellem Anlass. Ziel ist eine Anpassung des Sportförderbudgets für das Jahr 2024 mit Blick auf die Betriebskosten. Insgesamt soll die Richtlinie entsprechend der neuen Rahmenbedingungen der Vereine angepasst werden.
Schon seit längerer Zeit sollen die Sportförderrichtlinien der Stadt Vreden überarbeitet werden, um auch den Sportvereinen, die keine eigenen Gebäude besitzen und Räumlichkeiten angemietet haben, ebenso einen Bewirtschaftungskostenzuschuss zu gewähren. Gleichzeitig soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass künftig der TC Vreden über eine eigene Halle verfügt und sich dadurch erhebliche Verschiebungen bei den Zuschüssen der einzelnen Vereine ergeben.
Zum Hintergrund: Der Stadtsportverband hatte sich vor einiger Zeit dazu bereit erklärt, zusammen mit einer Arbeitsgruppe aus den Sportvereinen, einen Vorschlag für neue Sportförderrichtlinien zu erarbeiten. Seither haben nach Angaben der Stadt Vreden mehrere Treffen und intensive Gespräche mit den Vereinen stattgefunden.
In der Sitzung des Bildungs-, Sport- u. Kulturausschusses am 23. Mai 2023 hat der Ausschuss die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Sportförderrichtlinien beschlossen, die sich aus dem Vorsitzenden des Ausschusses, aus Vertretern der im Rat vertretenen Fraktionen und des Stadtsportverbandes zusammensetzt. Diese Arbeitsgruppe hat insgesamt über die letzten Wochen vier Mal getagt.
Vorschlag der Arbeitsgruppe
Die Diskussionen, die rund um eine einheitliche Lösung geführt wurden, seien sehr kontrovers gewesen, aber stets auf Augenhöhe geführt worden. Denn eins war klar: Es sollte eine möglichst gerechte Lösung gefunden werden. So kam die Arbeitsgruppe zu folgendem Vorschlag:
- Aus dem bisherigen 3-Säulen-Modell wird ein 4-Säulen-Modell (Erwachsene Mitglieder sollen künftig mit berücksichtigt werden).
- Die Gewichtung der einzelnen Säulen ändert sich wie folgt: Jugendliche Mitglieder 30 % (bisher 20 %), Erwachsene Mitglieder 10 % (neu), Übungsleiter 20 % (bisher 15 %), Pauschalen für Freiflächen 40 % (bisher 65 %)
- Es wird (wieder) eine Hallenbenutzungsgebühr für die Sporthallen eingeführt, mit dem Ziel einer gerechten und effizienten Hallenverteilung beziehungsweise Hallennutzung.
Die Hallennutzungsgebühr soll wie folgt aussehen:
- 1,50 Euro netto pro Stunde und Halleneinheit
- Tageshöchstsatz liegt bei 10 Euro netto pro Halleneinheit
- Abrechnung erfolgt parallel zur Sportförderung (um eine Verrechnung zu ermöglichen).
Des Weiteren wurde vorgeschlagen, die Gesamtfördersumme von bisher 140.000 Euro (in 2023) aufgrund der allgemeinen Preis- und Kostensteigerungen auf 180.000 Euro (ab 2024) zu erhöhen.