Mehrere Male soll ein 41-jähriger Vredener Videos mit pornografischen Inhalten von sich an ein 13-jähriges Mädchen per WhatsApp verschickt haben. Vor Gericht zeigt er sich beschämt, gesteht die Taten aber. Angeklagt wurde er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind.
Beschämtes Geständnis
„Mein Mandant gesteht die Taten. Es hat sich genauso ereignet, wie es in der Anklage steht“, sagt die Verteidigerin des Vredeners. „Es ist Alkohol im Spiel gewesen, er kann sich nicht erklären, warum er das gemacht hat.“ Selbst äußert sich der Vredener nicht, nickt aber zustimmend. Sichtlich beschämt sitzt er auf der Anklagebank, schaut hinab auf den Tisch und vermeidet Augenkontakt mit der Richterin.
Das 13-jährige Mädchen sei die Tochter eines ehemaligen Arbeitgebers des Mannes gewesen. „Eigentlich hat mein Mandant eine gute Beziehung zum Arbeitgeber gehabt“, sagt die Verteidigerin. Er sei aber nicht in der Lage, sich selbst zu den Vorwürfen zu äußern.
„Er ist sehr schambehaftet, er weiß, dass es unmöglich ist, was er getan hat“, so die Verteidigerin über ihren Mandanten. Videos habe er häufiger aufgenommen, zu mehr Vorfällen, als die, die beim Gericht bereits bekannt sind, sei es aber nicht gekommen. Vor Gericht wurden die Videos nicht abgespielt.
Kaum Sozialkontakte
„Hatten Sie romantische Gefühle für das Mädchen?“, fragt die Richterin. Dies verneint der Angeklagte mit einem Kopfschütteln. Er habe damals des Öfteren auf das Mädchen aufgepasst, daher habe er noch die Kontaktdaten gehabt.
„Er wollte der Geschädigten nicht zu Nahe treten. Mein Mandant ist grenzbegabt und war sich der Bedeutung der Tat nicht bewusst“, erklärt die Verteidigerin, während ihr Mandant weiterhin beschämt auf den Tisch schaut. Außerdem habe er ein eingeschränktes soziales Umfeld und wohne noch bei seiner Mutter.
Neun Monate Freiheitsstrafe
Dies berücksichtigt auch die Richterin in ihrem Urteil. „Sie waren geständig, sind nicht vorbestraft und haben gute Sozialprognosen.“ Außerdem sei es nicht zu weiteren Taten gekommen. „Für das Opfer sind das natürlich aber unheimlich belastende Vorfälle“, so die Richterin.
Zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt sie den Vredener. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der 42-Jährige 2000 Euro an die Organisation „Weiße Rose“ zahlen. Das iPhone des Angeklagten wird von den Behörden einbehalten.