
Symbolbild: Nachdem er selbst Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, erschien ein Vredener nicht zum Verhandlungstermin wegen Körperverletzung am Amtsgericht Ahaus. Damit hat er seine Chance vertan. © Markus Gehring
Sechs Zeugen und der Richter warten vergebens auf den Angeklagten aus Vreden
Prozess in Ahaus
Wenn man Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegt, kommt es zu einem Verhandlungstermin vor Gericht. Den sollte man dann aber auch wahrnehmen, wenn der Einspruch Erfolg bringen soll.
Es gibt bei Gerichtsterminen immer wieder Situationen, die einen mit dem Kopf schütteln lassen. Dass aber der ganze Saal kopfschüttelnd zurückbleibt, ist eher selten. Am Ahauser Amtsgericht gab es jetzt wieder so eine Situation.
Ein Angeklagter aus Vreden hatte Einspruch gegen den gegen ihn erlassenen Strafbefehl wegen Körperverletzung eingelegt. Zum Verhandlungstermin waren nicht weniger als sechs Zeugten geladen und auch erschienen. Richter, Staatsanwalt und sogar der Rechtsbeistand des Angeklagten hatten sich bereits im Saal versammelt.
Allein der Angeklagte fehlte im Gerichtssaal
Die Zeugen waren sogar schon über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt worden, der einzige, der fehlte, war der Angeklagte selbst. Als ihn sein Anwalt aus dem Gerichtssaal anrief, fiel er aus allen Wolken. Er hatte den Termin schlichtweg vergessen.
Da ihn die Anreise von Vreden nach Ahaus mindestens eine halbe Stunde gekostet hätte und der Terminplan am Amtsgericht eng gestrickt war, sah der Richter keine andere Möglichkeit, als den Einspruch abzulehnen. „Das, was hier jetzt als Entschuldigung für das Fernbleiben angeführt haben, reicht mir nicht aus", betonte der Richter und musste die sechs Zeugen unverrichteter Dinge wieder nach Hause schicken. Der Strafbefehl gilt. Die Prozesskosten muss der Vredener tragen.