Beide Angeklagte wurden zu Haftstrafen verurteilt. Sie können gegen das Urteil noch Berufung oder Revision einlegen. (Symbolbild)

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Schwerer Raub mit 40 Euro Beute bringt zwei Vredener lange hinter Gitter

rnGerichtsprozess

Im zweiten Verhandlungstermin um einen schweren Raub ist auch das Alibi des zweiten Angeklagten geplatzt. Die Verteidiger hielten die Geschichte des Opfers dennoch für komplett ausgedacht.

Vreden

, 29.10.2020, 18:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Von Lügengeschichten und Gefälligkeitsaussagen sprach der Richter in seiner Urteilsverkündung am Donnerstagmittag. Allerdings anders, als sich das die Verteidiger der zwei Angeklagten wohl erhofft hatten. Der Fortsetzungstermin am Amtsgericht Ahaus endete mit langen Haftstrafen wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes.

Kurzer Rückblick: Am 26. April 2020 sollen die beiden Angeklagten laut Anklage in die Wohnung eines 46-jährigen Vredeners eingedrungen sein, während dieser zu Hause war. Sie sollen ihn bedrängt, mit einem Schlagstock bedroht und 40 Euro entwendet haben.

Der Wohnungsbesitzer und zwei Zeugen hatten bereits in der ersten Verhandlung am 20. Oktober ausgesagt. „Das waren glaubhafte und übereinstimmende Aussagen“, bescheinigte der Richter später. Der Verteidiger hingegen nannte es „eine ausgedachte Geschichte, die völlig aus der Luft gegriffen ist“.

Beide Alibis platzten in der Gerichtsverhandlung

Für den Richter wiederum waren die Alibis der beiden Angeklagten „Lügengeschichten“. Genau darum ging es beim zweiten Termin vor Gericht am Donnerstag. Die Ex-Freundin des einen Angeklagten sagte als Zeugin aus. Der hatte nämlich behauptet, am Tattag mit seiner Freundin lange geschlafen und sich den ganzen Tag um das erst 17 Tage alte Baby der beiden gekümmert zu haben.

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„Er hat nie bei mir übernachtet“, machte die junge Frau hingegen vor Gericht deutlich. In der Zeit kurz nach der Geburt sei der Vater jeden Tag bei ihr gewesen, um sich um seinen Sohn zu kümmern – immer zu unterschiedlichen Zeiten. „Wann und ob er an diesem bestimmten Tag da war, das weiß ich nicht mehr“, sagte die 22-jährige Ex-Freundin. Am Morgen aber sicher nicht, denn da hatte sie Besuch einer Freundin zum Frühstück.

Wohnungsdurchsuchung blieb ohne Ergebnis

Sie selbst habe von der Sache erst durch den Zeitungsbericht nach der ersten Verhandlung erfahren. „Aber Sie waren doch bei der Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten anwesend. Haben Sie da nicht mal nachgefragt, worum es geht?“, wunderte sich der Richter. „Nein. Zu dem Zeitpunkt war unser Verhältnis schon nicht mehr so gut. Er hat gesagt, er hat damit nichts zu tun und die Polizei hat ja auch nichts gefunden“, erklärte die junge Mutter.

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Im April, als die Tat stattgefunden haben soll, sei aber noch alles gut gewesen. „Wir hatten unseren kleinen Sohn und waren total glücklich. Es war alles perfekt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das riskiert hätte“, meinte sie.

Das Alibi des anderen Angeklagten war schon in der ersten Verhandlung geplatzt. Angeblich war er mit seinem Vater in einer Pizzeria, doch im April waren wegen des Lockdowns alle Gastronomie-Betriebe geschlossen.

Verteidiger nennt Aussage des Opfers eine ausgedachte Lügengeschichte

Die beiden Verteidiger beantragten spontan, noch eine weitere Zeugin zu vernehmen, die freiwillig im Amtsgericht erschienen war. Die 22-Jährige wollte mit einer alten Geschichte die Glaubwürdigkeit des Opfers infrage stellen. „Er war ein bekannter Drogendealer“, sagte sie. Einmal habe er sie beim Feiern sexuell belästigt. Daraufhin sei der Angeklagte – ihr bester Freund – dazwischen gegangen.

Für den Verteidiger war genau diese Geschichte das Motiv des Opfers, der sich den ganzen Raub seiner Meinung nach ausgedacht hatte: „Er bekam Hausverbot und konnte daraufhin seinen Drogengeschäften nicht mehr nachgehen.“ Der Richter hingegen sah eine weitere Lüge der Angeklagten aufgedeckt: „Sie haben gesagt, dass Sie den Mann gar nicht kennen.“

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Der Richter war am Ende überzeugt, dass der Raub wie geschildert stattgefunden hat. Da beide Angeklagte mehrfach vorbestraft sind, müssen sie nun ins Gefängnis – der eine für drei Jahre und sechs Monate, der andere für drei Jahre und vier Monate. Gegen das Urteil können sie noch Berufung oder Revision einlegen.

Für einen der beiden ging es so oder so direkt nach der Verhandlung wieder in Handschellen in Richtung Justizvollzugsanstalt. Wegen eines offenen Haftbefehls in einer anderen Sache wurde er beim ersten Termin vor Gericht festgenommen.