Die Blicke der Männer gehen ins Leere. Einer an die Decke, der andere auf den Boden. Mimik? Fehlanzeige. Ohne Regung hören sich der Stadtlohner (41) und der Vredener (67) die Urteile samt Begründung durch den Richter der 3. Großen Strafkammer am Landgericht Münster an. Erst jetzt scheint ihnen klar zu werden, was ihre Taten für Folgen für ihr Leben haben.
Keine Frage, die Taten der Männer im Oktober 2023 haben in Vreden für Aufsehen gesorgt. Und bei den Opfern tiefe, seelische Spuren hinterlassen. Der versuchte Raubüberfall auf einen Senior mit „massiver Gewalt“ und der Diebstahl von 13 Ölgemälden aus der Kapelle „Maria Brunn“ sind auch Monate nach den Taten noch Gesprächsstoff in der Stadt.
„Voll schuldfähig“
Immerhin gibt es jetzt einen juristischen Abschluss. Für die Täter heißt dies, dass ihre bisherige Untersuchungshaft – seit der Festnahme Mitte November 2023 – jeweils nahtlos in eine jahrelange Haftstrafe übergeht.
Als „voll schuldfähig“ stufte zuvor die psychiatrische Gutachterin die beiden Männer ein. Ungeachtet der Tatsache, dass sie bei beiden Taten nachweislich unter Drogeneinfluss gestanden hatten. „Drogen enthemmen, mehr aber auch nicht“, verdeutlichte sie. Aber der Reihe nach.
Überraschender Brief
Der letzte Verhandlungstag am Landgericht Münster startete mit einer faustdicken Überraschung. Wie der Richter verkündete, hatte ihm der Vredener zuvor einen handschriftlichen Brief zukommen lassen, in diesem er unter anderem darum bat, „nie mehr freikommen“ zu wollen.
Auch für dessen Verteidiger, der eine Kopie des Schreibens wenige Stunde vor der Verhandlung erhielt, ein überraschender Schritt, wie dieser nach der Urteilsverkündung im Gespräch mit der Redaktion sagte.

Davon ab diagnostizierte die psychiatrische Gutachterin beim Vredener, der ein kriminelles Schwergewicht ist und schon über 20 Jahre in Haft verbracht hat, neben einer „posttraumatischen Belastungsstörung“ auch eine „dissoziale Verhaltensstörung“. Merkmale sind Empathielosigkeit und Egozentrik.
Diagnosen, die aber auch nicht dazu beitrugen, dass der 67-Jährige – wie er sich selbst wünschte – in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. „Wir können Sie nicht einfach einweisen. Die dafür notwendigen Umstände liegen einfach nicht vor“, betonte der Richter in seiner Urteilsbegründung.
5 Jahre und 6 Monate
Stattdessen wurden beide Männer zu einer Haftstrafe über 5 Jahre und 6 Monate verurteilt. Damit ging die Strafkammer beim Stadtlohner (41) über das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft (4 Jahre und 6 Monate) hinaus, blieb dafür aber beim Vredener (67) unter der Forderung der Staatsanwaltschaft (7 Jahre und 6 Monate).
Besonderheit beim Stadtlohner: Abzüglich der U-Haft-Zeit muss er zunächst für 1 Jahr und 8 Monate in Haft, um dann verpflichtend zwei Jahre in einer Entziehungsanstalt (Drogen) zu verbringen. Bei einer erfolgreichen Therapie könnte es dann darauf hinauslaufen, dass die verbleibenden 22 Monate Haft zur Bewährung ausgesetzt werden.
Milde, auf die der Vredener nicht hoffen kann. Alleine schon wegen seiner einschlägigen Vorstrafen. Davon losgelöst stellte der Richter klar, dass beide Taten - der versuchte Raubüberfall und der Bilderdiebstahl - „klassische Beschaffungskriminalität“ gewesen sei, um die Drogensucht zu finanzieren.
Sinnbildlich für den Prozess war „das letzte Wort“ der Männer. Der Stadtlohner, der sich von Beginn an geständig gezeigt hatte, entschuldigte sich für seine Taten. Er habe „einfach großen Mist“ gebaut. Dies tue ihm „leid“. Der Vredener nuschelte nur knurrig: „Es ist alles gesagt.“ Reue? Mitnichten.