Photovoltaikanlagen tragen zum Klimaschutz bei. In Vreden findet man sie bereits auf vielen Dächern. Auch ein Anlieger der Moorbachstraße will eine Solaranlage auf seinem Dach installieren. Dafür hat er die Fällung von vier städtischen Bäumen beantragt, die auf der Grenze zu seinem Grundstück stehen.
Dieser Antrag war nun Thema im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss. Die Auffassung der Verwaltung: „Grundsätzlich würden wir Ihnen empfehlen, solchen Anträgen im Regelfall nicht zu folgen“, erklärte Joachim Hartmann für die Verwaltung.
Ökologische Wirkung
Die ökologische Wirkung dieser Bäume spreche für ihren Erhalt. Und die Politiker stimmten dem zu. „Wir können nicht bei jeder Photovoltaikanlage Bäume, die im öffentlichen Raum stehen, entfernen, nur, um deren Ertrag zu erhöhen. Dann haben wir irgendwann keine Bäume mehr“, meinte etwa Norbert Vöcker (CDU).
Gerd Welper (Grüne) ging sogar noch ein Schritt weiter: „Wir können auch gerne einen grundsätzlichen Beschluss fassen, dass wir für Photovoltaikanlagen keine städtischen Bäume fällen.“
Diesen Vorschlag nahm man so auf. Die Politiker stimmten einstimmig dafür, den Antrag des Anliegers abzulehnen und einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu formulieren.
Änderung Balkonsolaranlagen
Ebenfalls diskutiert wurde über die Balkonsolaranlagen. Diese werden seit Kurzem gefördert, 23 Anträge seien dazu bereits bei der Verwaltung eingegangen, erklärte der Erste Beigeordnete Bernd Kemper. Voraussetzung für die Förderung war bislang, dass die Anlage durch ein Fachunternehmen installiert werden muss.
Dadurch sei es häufig zu Problemen gekommen. Zum einen werde die Förderung in Höhe von 200 Euro so oft schon für die Installation aufgebraucht. Hinzu kämen lange Wartezeiten bei den Handwerkern. Die neueren Anlagen seien zudem technisch so weit vorbereitet, dass sie in der Regel selbst in Betrieb genommen werden können.
Und so sei es vertretbar, „wenn Antragstellerinnen und Antragsteller bei Vorhandensein der fachlichen Fertigkeiten eine den gesetzlichen Anforderungen zur Produktsicherheit entsprechende Anlage selbst installieren und in Betrieb nehmen“. Die Installation durch ein Fachunternehmen werde jedoch weiterhin empfohlen, so Kemper.
Die Politiker folgten dem Vorschlag der Verwaltung und stimmten dafür, die Auflage aus den Förderrichtlinien zu streichen. Antragsteller müssen nun noch den Nachweis erbringen, dass die Anlage in Gebrauch genommen wird.