Ein Landwirt aus Gaxel hat beim Kreis Borken einen Antrag auf Neubau eines Stallgebäudes für 116 weitere Mastbullen eingereicht. Dazu ist nun ein aufwendiges Prüfverfahren angelaufen.
Bewusst wird nicht der Name des Antragstellers genannt. Zur Einordnung: Der Hof liegt in der Nähe der niederländischen Grenze am Gewerbegebiet in Gaxel. Doch bevor dort irgendetwas in Gang gesetzt werden kann, musste auch die Stadt Vreden ihr Einverständnis abgeben. Ein wichtiger Faktor bei der Entscheidungsfindung: Der Immissionsschutz.
Ganz konkret wurde für das Grundstück ein Bauantrag auf Errichtung eines Bullenstalls mit 72 Tierplätzen eingereicht. Dieses Vorhaben stellt nach den eingereichten Unterlagen einen ersten Schritt zur gesamten Umgestaltung der Hofstelle dar. Als langfristiges Ziel des landwirtschaftlichen Unternehmens sei eine Anzahl von insgesamt 116 Tieren beabsichtigt.
Einvernehmen vorerst versagt
Da die Hofstelle jedoch in unmittelbarer Nähe zum Industriegebiet Gaxel sowie dem beabsichtigten Erweiterungsbereich südlich des Industriegebietes liegt, musste davon ausgegangen werden, dass durch die Tierhaltung Geruchsimmissionen im Industriegebiet auftreten, die möglicherweise unzulässig sind.
„Da den Antragsunterlagen keine Immissionsprognose beigefügt war, und somit negative Umwelteinwirkungen zu befürchten waren, wurde vorsorglich das Einvernehmen versagt“, erklärte Diana Niestegge von der Vredener Stadtverwaltung in der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung vom 28. August.
Daraufhin hat der Kreis Borken im Nachgang die Stellungnahme der im Verfahren ebenfalls beteiligten Immissionsschutzbehörde an die Verwaltung weitergegeben. Aus der Stellungnahme ging hervor, dass die Geruchsimmissionen aus der Tierhaltungsanlage mit insgesamt 116 Tierplätzen geprüft wurden und Geruchshäufigkeiten von bis zu 13 Prozent der Jahresgeruchsstunden an den nächstgelegenen gewerblichen Gebäuden zu erwarten seien.
In Gewerbe- und Industriegebieten liegt die zulässige Geruchshäufigkeit bei 15 Prozent der Jahresgeruchsstunden. Dem beantragten Vorhaben mit einer geringeren Tierplatzzahl können somit laut Stadtverwaltung keine negativen
Umwelteinwirkungen mehr entgegengehalten werden.
Diesen Artikel haben wir am 1. September 2024 veröffentlicht.