Die Sportförderrichtlinie ist ein Thema, das immer wieder bewegt – in Vreden nun aus aktuellem Anlass. Mit dieser beschäftigt sich am Donnerstag (9.2.) auch der Bildungs-, Sport- und Kulturausschuss. Den Anstoß gab ein jüngster Antrag des Stadtsportverbandes (SSV). Ziel ist eine einmalige Anpassung des Sportförderbudgets für das Jahr 2023 mit Blick auf die Betriebskosten, mittelfristig soll die Richtlinie entsprechend der neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. Mit nachvollziehbaren Auszahlungskriterien.
Der Inhalt des Antrages in Kürze: 120.000 Euro sollen – zunächst einmalig – nach dem bisherigen Verteilungsschlüssel an die Vereine ausgezahlt werden. 10.000 Euro sollen dem Budget der Betriebskosten zugeschlagen werden und dort nach dem bisher geltenden Schlüssel verteilt werden, ohne Berücksichtigung der Vereine, die ihre Räumlichkeiten gemietet haben.
Die übrigen 10.000 Euro sollen nach dem Vorschlag des SSV als Betriebskosten eben an die Vereine ausgezahlt werden, die ihre Räumlichkeiten gemietet haben. Hierfür soll die Gesamtzahl der Mitglieder der betreffenden Vereine als Verteilungsschlüssel genommen werden.
Neue Auszahlungskriterien
Der Hintergrund: Schon seit längerer Zeit sollen die Sportförderrichtlinien der Stadt Vreden überarbeitet werden, um auch diesen Sportvereinen, die keine eigenen Gebäude besitzen und Räumlichkeiten angemietet haben, ebenso einen Bewirtschaftungskostenzuschuss zu gewähren.
Gleichzeitig soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass künftig der TV Vreden über eine eigene Halle verfügt und sich dadurch erhebliche Verschiebungen bei den Zuschüssen der einzelnen Vereine ergeben werden.
In der Sitzungsvorlage berichtet die Verwaltung, dass so gleichsam der Antrag der RB-BSG aus Oktober berücksichtigt werde, dieser war in der Sitzung im November vertagt worden. Der Verein hatte einen Bewirtschaftungszuschuss zur Miete für das Sportstudio beantragt – auch weil Corona Einfluss auf die Einnahmen gehabt habe.
Durch die weiteren 10.000 Euro würde auch der allgemeinen Steigerung der Betriebskosten – und hier insbesondere der Energiekosten – Rechnung getragen. Damit würde nicht zuletzt auch dem Antrag des FC Vreden, den dieser schon im Mai vergangenen Jahres für alle Sportvereine über den SSV gestellt hatte, zumindest zum Teil berücksichtigt.
Sollte der Ausschuss die zunächst einmalige Anpassung des Förderbudgets beschließen, wäre diese Änderung Grundlage für die Auszahlung des höheren Budgets von 140.000 Euro im Jahr 2023 im Haushalt, den der Rat beschließen muss. Dann liegt der Ball wieder beim Stadtsportverband: „Wir werden dann weiter die Gespräche mit den Vereinen suchen“, erklärt SSV-Geschäftsführer Raphael Kampshoff auf Nachfrage.
In der Arbeitsgruppe werde dann ein Konzept für die künftige Sportförderrichtlinie erarbeitet. Ziel seien insbesondere für alle nachvollziehbare Kriterien. Diese Initiative wird auch seitens der Verwaltung gutgeheißen – ebenso wie die Abstimmung des SSV-Antrages mit den Vereinen.
Kindergartenbedarfsplanung im Fokus
Neben diesem Thema gibt es für die Ausschussmitglieder auch einen Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung. Ebenso befassen sich diese mit weiteren Anträgen – zum Beispiel mit einem Antrag der Spielvereinigung auf Zuschuss zur Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher, der Sanierung der Tennishalle, einem Antrag des Chores „Jotapata“ auf finanzielle Förderung zur Anschaffung einer Musikanlage und verschiedenen Anträgen der Ideenfabrik.
Zum öffentlichen Teil der Sitzung am Donnerstag um 18 Uhr sind alle interessierten Bürger eingeladen. Die Sitzung findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses, Burgstraße 14, statt.