Nachbarskind vor Jahren angefasst Mann (35) gesteht, sein Opfer nennt weitere Taten

Nachbarskind angefasst: Mann (35) gesteht, sein Opfer nennt mehr Taten
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Schwere Vorwürfe werden am Freitagmorgen (13.9.) beim Ahauser Amtsgericht gegen einen 35-jährigen Mann aus Isselburg erhoben. Die Anklage: Sexuelle Handlungen an einem Kind – einem minderjährigen Nachbarsjungen des Angeklagten im Jahr 2015. Konkret soll der Isselburger den Nachbarsjungen an seine Genitalien gefasst haben.

Schwere Vorwürfe werden am Freitag (13.9.) am Ahauser Amtsgericht gegen einen heute 35-jährigen Mann erhoben. Die Anklage: Vor neun Jahren soll der Mann seinem damals minderjährigen Nachbarsjungen in Vreden an die Genitalien gefasst haben. Der Mann räumt das Geschehen ein, dass sich laut Anklage so abgespielt haben soll: Der gebürtige Stadtlohner lebte damals in Vreden in der Nachbarschaft eines heute 21-Jährigen. Sie standen regelmäßig in Kontakt. An einem Abend im Sommer 2015 besuchten Angeklagter und Opfer zusammen ein Schützenfest. Der Angeklagte war damals 25, der Junge 14 Jahre alt.

Nach dem Fest gingen die beiden laut der Aussage des Angeklagten zu ihm nach Hause. Als der Junge dann auf seiner Couch einschlief, nutzte er die Gelegenheit: Der Mann fasste dem Jungen während er schlief an seine Genitalien. Auch habe er das T-Shirt des Jungen hochgezogen und anschließend Fotos gemacht.

Täter gesteht

Vor Gericht zeigt sich der Staatsanwalt am Freitag sichtlich überrascht:: Der 35-Jährige räumt die Taten aus jener Sommernacht sofort ein. Zudem zeigt der Isselburger sich augenscheinlich reumütig: „Das hätte niemals passieren dürfen“, sagt er mit zittriger Stimme und unstetem Blick.

Zum Zeitpunkt der Tat habe er sich in einer schwierigen Lebensphase befunden – geplagt von Schwierigkeiten mit der eigenen Sexualität und Suizidgedanken. Unter anderem sei er deshalb schon seit 2014 in Therapie gewesen. Dabei wurden auch seine problematischen sexuellen Neigungen festgestellt: Angefangen habe es bei ihm mit kinderpornografischem Material.

Auf eigenen Wunsch sagt auch das Opfer aus: Abseits dieser einen Tat, habe es ein Vielzahl weiterer Vorfälle gegeben habe. So standen Täter und Opfer länger in Kontakt. Sie verbrachten Zeit zu zweit, etwa bei einem nächtlichen Angeln. Anfangs sei es für den Studenten noch eine „Großer-Bruder-Freundschaft“ gewesen, wie er sagt.

Dann habe der Täter das Gespräch immer weiter in eine sexuelle Richtung gelenkt. Es habe das Opfer sogar dazu gedrängt, Nacktbilder von sich zu verschicken. Davon hatte der Angeklagte jedoch nichts gesagt.

Der heute 21-Jährige leide mittlerweile an Depressionen, Zwangsstörungen und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Auch eine Magersucht habe er entwickelt, schildert er vor Gericht.

Geschehnisse lange verdrängt

Lange habe das Opfer nicht verstanden, dass die Handlungen des Täters falsch seien, berichtet er weiter. Deshalb habe er die Tat erst Jahre später zur Anzeige gebracht. Die Geschehnisse habe er lange verdrängt.

Weil die Tat so weit zurückliegt, könne der Geschädigte selbst nicht sicher sagen, ob die Tat sich 2015 oder 2017 ereignete. Der Zeitpunkt ist aber entscheidend: Im Jahr 2017 wäre er kein Kind, sondern Jugendlicher gewesen. Entscheidend für ein Urteil.

So entscheidet Richterin

Von einer Verurteilung sieht die Richterin deswegen ab. Dafür geht sie auf eine Forderung der Staatsanwaltschaft ein: Der Täter muss dem Geschädigten insgesamt 8000 Euro zahlen. Außerdem muss er sich schnellstmöglich einer Therapie für Sexualstraftäter unterziehen. Tut er das, wird das Verfahren nach sechs Monaten eingestellt.