Weil das Bauchnabelpiercing (Symbolbild) einer Vredenerin sich entzündet hatte, suchte die 19-Jährige im Krankenhaus nach Hilfe.

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Nach Piercing-Ärger: Krankenhaus nennt Verhalten der 19-Jährigen „grob fahrlässig“

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Das Bauchnabelpiercing einer 19-jährigen Vredenerin hatte sich entzündet während sie sich in Quarantäne befand. Hilfe suchte sie vergeblich. Nun rechtfertigt sich das Krankenhaus.

Vreden

, 19.03.2020, 19:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Fall einer 19-jährigen Vredenerin hat Anfang der Woche hohe Wellen geschlagen. Die junge Frau - die anonym bleiben möchte und wir in unserem ersten Bericht den Namen Janina gaben - hatte darüber geklagt, dass sie trotz eines stark entzündeten Bauchnabelpiercings nirgendwo behandelt wurde. Grund: Die Vredenerin muss sich wegen Kontakts zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person noch bis zum 22. März in häuslicher Quarantäne aufhalten.

Vorwürfe richtete Janina auch gegen das Krankenhaus, wo man sie nicht behandelt und stattdessen zum Hausarzt verwiesen hatte. Nun hat das Klinikum Westmünsterland, dem das Vredener Krankenhaus angehört, reagiert - und übt seinerseits scharfe Kritik.

Verhalten der jungen Frau „grob fahrlässig“

Die schriftliche Stellungnahme im Wortlaut: „Die junge Frau ist ein Beispiel dafür, welche Fälle gerade nicht ins Krankenhaus kommen dürfen. Es handelt sich nicht um eine Behandlung, die in einem Krankenhaus durchgeführt werden muss oder die gar einen stationären Aufenthalt notwendig macht! Zusätzlich befand sich die Frau in behördlich angeordneter Quarantäne. Hier ohne Anmeldung einfach ins Krankenhaus zu kommen, ist grob fahrlässig.“

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Im Gespräch mit der Redaktion erklärt Pressesprecher Tobias Rodig: „Genau so kann es passieren, dass trotz aller Vorsichtsmaßnahmen das Coronavirus ins Krankenhaus transportiert wird.“ Aktuell sei man mit Notfällen, nicht aufschiebbare Eingriffen und Operationen mehr als gut beschäftigt. „Bei einem entzündeten Piercing ist der Hausarzt der erste Ansprechpartner. Also wurde hier richtig gehandelt“, so Rodig. Der könne dann bei Bedarf die Überweisung zu einem niedergelassenen Chirurgen veranlassen.

Klinikum appelliert an Bevölkerung

Das habe im Übrigen nur bedingt etwas mit der Corona-Pandemie zu tun. „Der Fall der jungen Frau ist auch in den normalen Zeiten kein Fall für die Notaufnahme“, erklärt Tobias Rodig. Er appelliert an die Bevölkerung: „Es ist von größter Wichtigkeit, dass sich jetzt alle solidarisch an die absolut notwendigen Maßnahmen und Regeln halten, um die Ressourcen schwer erkrankte Patienten zu schonen und eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.“

Wer hingegen - auch als sich in Quarantäne befindende oder infizierte Person - einen echten Notfall erleidet, müsse natürlich trotzdem weiterhin die 112 wählen. „Dann treffen wir die nötigen Maßnahmen, um den Patienten isoliert zu behandeln“, so Tobias Rodig.

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