Bei einem Spaziergang entlang der Lüntener Fischteiche in Vreden ist von einem Passanten eine Maulwurffalle gefunden worden. Nicht nur, dass diese Falle auch für Menschen und Hunde eine große Gefahr darstellt – es ist auch strengstens verboten, Maulwürfe zu töten.
Denn der Maulwurf steht unter Naturschutz. Das Problem: In den Niederlanden, an dessen Grenze sich das Naturschutzgebiet befindet, sieht das anders aus.
Zum Hintergrund: Anfang November fand ein Passant bei seinem Spaziergang in dem Vredener Naturschutzgebiet eine Maulwurffalle samt toten Maulwurf. „Wenn euer (kleiner) Hund da mit der Schnauze oder Pfote reingerät, sind die Folgen dramatisch“, schreibt der Betroffene in den sozialen Medien. „Die Falle liegt Lüntener Fischteiche am oberen Punkt des Grenzweges.“ Die Mutmaßung: Die Falle befindet sich auf niederländischem Gelände.
50.000 Euro Bußgeld möglich
Diese Vermutung bestätigt der Kreis Borken. Auf Nachfrage der Redaktion beim Kreis heißt es: „Nach hier vorliegenden Informationen befand sich die Zangenfalle auf niederländischem Gebiet. Der Kreis Borken wäre dementsprechend nicht für den Fund zuständig.“ Auf Kreisgebiet seien bisher auch keine weiteren Meldungen über Fallen in diesem Bereich bekannt.
Doch eins ist klar: Der Maulwurf steht unter Naturschutz und ist nach Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützte Art bezeichnet. Aus diesem Grund ist es verboten, einen Maulwurf zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Darauf weist das der Kreis Borken zusätzlich hin. Die Bußgelder betragen bis zu 50.000 Euro.
Bei Vorsatz oder gewohnheitsmäßiger Tötung könne sich die Strafe nochmals erhöhen. Sofern derartige Fallen im Kreis Borken entdeckt werden, kann dies bei der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Borken als zuständige Behörde gemeldet werden.
Maulwurfjagd in Niederlanden
Das Problem ist, dass die Bekämpfung von Maulwürfen (Jagd, Tötung oder Vergrämung) in den Niederlanden nicht verboten ist. Ganz im Gegenteil: Der Maulwurf (Talpa europaea), die Waldmaus (Apodemos sylvaticus) und die Feldmaus (Microtus arvalis) dürfen seit 2006 sogar von jedem getötet werden.
So steht es im Flora- und Faunaschutzgesetz (FFSchG). Eine Handhabe von deutscher Seite gebe es dementsprechend nicht. Fußgänger und Tiere müssen also mit besonderer Vorsicht im Grenzgebiet bei den Lüntenener Fischteichen unterwegs sein.