Wegen illegalem Waffenbesitz vor Gericht Vredener gibt vor, 10 Jahre nichts gewusst zu haben

Wegen illegalem Waffenbesitz vor Gericht: Vredener gibt vor, 10 Jahre nichts gewusst zu haben
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Aufregung herrscht am Freitagmorgen (14. Juni) im Sitzungssaal des Ahauser Amtsgerichts. Ein 59-jähriger Vredener muss sich wegen illegalen Waffenbesitzes vor dem Richter verantworten.

Insgesamt sechs unerlaubte Schusswaffen befanden sich laut Polizeibericht vom 28. September bis zum 23. November 2023 im Besitz des Angeklagten. „Ich sehe mich nicht als kriminellen Straftäter“, merkt er direkt zu Verhandlungsbeginn an. Er stehe gut im Leben, vermietet in und um Ahaus einige Immobilien. Dass er nun als Angeklagter vor Gericht aussagen muss, könne er erklären.

Nichts geahnt

Seine Erklärung folgt: Vor rund 13 Jahren verstarb sein Bruder. Der war „leidenschaftlicher Waffensammler“, wie der Vredener ihn beschreibt. Nach dessen Tod ging sein Besitz in die Hände der Familie über – die Waffen eben zum Angeklagten. Grundsätzlich durfte der Bruder die Waffen auch besitzen: als Mitglied im Ahauser Sportschützenverein.

Dass aber auch Schusswaffen mit dabei waren, die nur mit gültiger Waffenbesitzkarte geführt werden durften, habe der Vredener nicht geahnt.

Denn er habe keine Ahnung von Schusswaffen und könne echte Waffen von Unechten schwer unterscheiden. Das sieht eine Zeugin anders. Die ist die Exfreundin vom Sohn des Angeklagten, die beiden haben eine gemeinsame Tochter. Eine Zeit lebten alle zusammen auf dem Grundstück des 59-Jährigen.

Grund der Anzeige

Eines Tages fand die Zeugin einen (mit Platzpatronen) geladenen Revolver, der sich in einer Couchspalte befand. Das bereitete ihr Sorgen. Denn die Tochter der jungen Mutter sollte unter keinen Umständen Zugang zur Waffe bekommen.

Also war sie es auch, die Anzeige bei der Polizei erstattete. „Ich hatte einfach Angst als Mutter“, so die 27-Jährige.

„Er hat oft mit den Waffen geprahlt“, sagt die Zeugin. Dabei erklärt sie, dass viele Schusswaffen die Wohnzimmerwände des Angeklagten zierten. Oft kamen Freunde dort zu Besuch. Die Frage, ob die Waffen echt seien, sei dann oft aufgekommen. Der Angeklagte verneinte diese zwar immer – fügte aber an, dass er auch echte Waffen habe.

Das seien auch die Male gewesen, bei denen die Exfreundin des Sohnes fand, dass der 59-Jährige prahlen würde. Der wies den Vorwurf jedoch sofort ab.

So oder so, der Richter findet: Hätte der Vredener eher agiert und die Waffen kontrollieren lassen, hätte er sich den Prozess wahrscheinlich sparen können. Nun muss er für den Besitz von Schusswaffen ohne gültigen Waffenschein gerade stehen.

Urteil

Nach kurzer Besprechung sind Richter und Staatsanwalt sich einig: Erhebt der Angeklagte keinen Anspruch auf die Waffen und zahlt 2500 Euro an die Landeskasse, wird das Verfahren eingestellt. Denn der Vredener wurde vorher nie straffällig und machte ebenso wenig den Eindruck, dass sich das zukünftig ändert.