Ist tatsächlich eine Zielgrade in Sicht bei den Plänen für Zwillbrock? Jedenfalls stimmte der Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der neuen Konzeption des Bebauungsplans „Zwillbrock“ in der vergangenen Sitzung einstimmig zu. Nun müssen noch das Artenschutzgutachten und der Umweltbericht überarbeitet werden, dann könnten die Pläne in die öffentliche Auslegung gehen.
Doch wie sieht die neue Konzeption aus? Ende 2022 wurde beschlossen, nicht mehr zwischen Teil eins und zwei der Planung zu unterscheiden, sondern das Kirchdorf als Ganzes zu behandeln. Und so wird nun für alle baulich genutzten Bereiche die bauliche Nutzung als „Dörfliches Wohngebiet“ festgesetzt.
„Dabei handelt es sich um eine ganz neue Gebietskategorie. Alle Anlagen passen da rein. Es ist ein Dorf mit all seinen unterschiedlichen Nutzungen“, erklärte Diana Niestegge, Fachabteilungsleiterin Stadtplanung.

Der eigentliche Fokus lag aber auch in dieser Sitzung wieder auf der geplanten neuen Siedlung. In einer Bürgerversammlung in Zwillbrock im Januar wurde über den bisherigen Entwurf der Verwaltung und einen veränderten Entwurf aus der Bürgerschaft diskutiert.
Eine Idee: Die Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser in einer hofähnlichen Struktur um eine multifunktionale Begegnungsfläche anzulegen, um die landwirtschaftlich geprägte Struktur aufzunehmen. Das Mehrfamilienhaus sollte weiter nach hinten rücken, wo es sich besser in das städtebauliche Bild einfüge. Und: Es sollten keine gestalterischen Festsetzungen getroffen werden.
Durch die Änderungen ergebe sich ein klares städtebauliches Siedlungsbild, so Diana Niestegge. „Daher sind wir auch dankbar für die Anregungen“, betonte sie. So erhalte das Gebiet mit der Wendesituation um die ausgegliederten Parkplätze einen Hofcharakter.
Das mögliche Mehrfamilienhaus rückt in den Norden/Nordosten des Plangebiets. Das Grundstück soll eine Größe von gut 1000 Quadratmetern haben.
„Sollte es keinen Bedarf für ein Mehrfamilienhaus geben, könnte das Grundstück geteilt und es könnten zwei Einfamilienhäuser errichtet werden.“ Wird es ein Mehrfamilienhaus, darf maximal eine Wohneinheit pro 200 Quadratmeter Grundstücksfläche errichtet werden – also maximal sechs Wohneinheiten.

Auch über die Bepflanzung habe man sich nochmals Gedanken gemacht. Die Grundstücke sollen von der Biologischen Station und dem Grünbestand dort weiter abrücken, „sodass diese Strukturen erhalten bleiben.“ Die zukünftigen Grundstücke sollen nach Osten durch eine Grünfläche, die als Feldhecke angelegt werden soll, eingefasst werden. Auch nach Westen hin soll es eine solche Feldhecke geben.
Im Bereich zwischen der Siedlungserweiterung und der Umgehungsstraße soll eine Streuobstwiese angelegt werden. „Das ist ein gestalterischer Gewinn, ökologisch wertvoll und der Unterhaltungsaufwand hält sich in Grenzen“, betonte Diana Niestegge.
Von einer ebenfalls vorgeschlagenen „Torsituation“ durch die ersten beiden Baukörper soll allerdings abgesehen werden, da die Umsetzung nicht gesichert werden kann. Gestalterische Festsetzungen soll es – wie vorgeschlagen – nicht geben (auch keine Satteldachfestsetzung).
Die wesentlichen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Entwurf der Begründung seien erarbeitet und die erforderlichen Gutachten lägen vor, heißt es in der Vorlage zur Sitzung. Der Ausgleich des durch die Planung entstehenden Eingriffs in Natur und Landschaft sowie der aus artenschutzrechtlichen Gründen erforderlich Ausgleich soll vor Ort in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Münster sowie der Biologischen Station umgesetzt werden.
Und so hoffe man, wenn die öffentliche Auslegung durchgeführt wurde, bis zum Ende des Jahres die Planungen abschließen zu können, so Diana Niestegge.
Die Politiker zeigten sich zufrieden mit den überarbeiteten Plänen. „Wir hatten eine gut besuchte Dorfversammlung. Und ich glaube, dass die Pläne so den Großteil der Zwillbrocker Bevölkerung ansprechen“, meinte etwa Stephan Bengfort (CDU).