Handy hin, Toastbrot und Sand wieder zurück Urkundenfälschung und eBay-Betrug in Vreden?

Handy hin, Toast und Sand zurück: Urkundenfälschung und eBay-Betrug?
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Mehr als drei Stunden dauerte die Hauptverhandlung im Ahauser Amtsgericht. Schließlich ging es insgesamt auch um drei verschiedene Sachverhalte und gleich acht Zeugen wurden gehört. Ein Vredener soll in zwölf Fällen eine Bank betrogen haben sowie auf dem Verkaufsportal „eBay-Kleinanzeigen“ mehrere Nutzer. Darüber hinaus war er wegen Sachbeschädigung angeklagt.

Insgesamt 13 Mal soll der Angeklagte einen Überweisungsträger bei seiner Bank eingeworfen haben, auf dem er von dem Konto seines Vermieters Zahlungen veranlasst habe. Dafür soll der 41-Jährige die Unterschrift seines Vermieters auf den Trägern gefälscht haben und somit Urkundenfälschung begangen haben. Da dem Kreditinstitut der vermeintliche Betrug nach der zwölften Überweisung aufgefallen ist, wurde der 13. Zahlungsverkehr gestoppt.

Vermeintliche Fälschung

„Ich habe diese Überweisungsträger nie gesehen und es ist auch nicht meine Unterschrift. Die könnte jeder in den Briefkasten geschmissen haben“, beteuerte der Vredener Angeklagte vor dem Richter am Dienstag. Er mache generell so gut wie alles im Online-Banking und würde sich deshalb auch gar nicht mit Überweisungsträgern auskennen.

Insgesamt 192 Euro seien damit vom Konto des Vermieters abgebucht worden, erklärte eine Bankangestellte im Zeugenstand. Der Kontoinhaber habe sich gemeldet, dass bei ihm Zahlungen abgebucht wurden, die er nicht getätigt habe.

Die Bank wisse zwar mittlerweile, dass sich die Unterschrift auf den Trägern von der tatsächlichen Unterschrift des vermeintlich Beschädigten unterscheide, wer genau allerdings der Täter ist, könne sie nicht sagen.

„Ich habe gesehen, dass von meinem Konto Überweisungen abgegangen sind, die ich ganz sicher nicht getätigt habe. Also habe ich mich an die Bank gewendet und mir einen Rat eingeholt“, sagt der vermeintlich Geschädigte. „Die Unterschriften auf den Überweisungsträgern ähnelt zwar meiner, aber sie ist nicht die gleiche.“ Auch würde er sowieso keine Überweisungen per Träger veranlassen, sondern dies nur am Terminal oder Schalter machen.

Als mögliches Beweismittel trägt der Richter vor, dass auf einem der 13 Überweisungsträger der Fingerabdruck des linken Daumens des Angeklagten gefunden wurde. Wie dieser dahingekommen sei, konnte sich der Vredener nicht erklären und beteuerte weiterhin, die Zettel nicht zu kennen.

Außerdem soll der gelernte Industriemechaniker in den vergangenen drei Jahren mehrfach Nutzer auf eBay-Kleinanzeigen betrogen haben. „Ich habe ein Tablet verkauft und dann auch das Geld bekommen. Einige Tage später wurde es aber von der Bank zurückgezogen. Das Tablet dagegen habe ich nie wieder bekommen“, erzählt ein Zeuge aus Rees am Rhein.

Nachnamen ähneln sich

Das Paket habe er an die Adresse geschickt, in der der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt gewohnt haben soll. An einen Namen könne sich der 68-Jährige nicht mehr erinnern. Auch ein weiterer Zeuge beschreibt einen ähnlichen Fall, hierbei handelte es sich um ein verkauftes Handy. Allerdings sollen hier drei Leute involviert worden sein.

Auf dem Verkaufsportal habe er mit einem Franz geschrieben, der das Handy kaufen und an die Adresse seines Schwagers schicken wolle. Parallel soll ein weiterer Zeuge ebenso von Franz das gleiche Handy-Modell gekauft haben, schickte das Geld allerdings direkt an den 36-jährigen Zeugen aus Mecklenburg-Vorpommern. Dies soll das Konto das Schwagers von Franz gewesen sein.

Das Handy sei an die Adresse des Angeklagten geschickt worden, der Käufer habe es deshalb nie erhalten. Noch zwei weitere Zeugen berichteten vor Gericht ebenfalls von solchen vermeintlichen Betrügen, einmal soll es um ein Handy und einmal um ein Lego-Set gegangen sein. In beiden Fällen soll sich der Name des Adressanten nur um einen Buchstaben vom Namen des Angeklagten unterschieden haben.

Einmal soll der 41-Jährige zudem ein Handy gekauft und es in der Post-Filiale abgeholt haben. Danach soll er wieder zur Post gegangen sein und die Annahme nachträglich verweigert haben. Beim Zusender kam dann aber wohl nur ein Paket mit Toastbrot und Sand wieder an. „Wir haben einen großen Briefkasten für alle. Ich habe mit mehreren Leuten dort zusammen gewohnt, also könnte die Post an alle gegangen sein“, sagt der Angeklagte zu den ersten Vorwürfen. Er habe auf eBay-Kleinanzeigen mit keinem der Fälle etwas zu tun gehabt.

Dellen im Auto des Zeugens

Beim dritten Sachverhalt, der an diesem Dienstag vor den Richter getragen wurde, handelte es sich um vermeintliche Sachbeschädigung. Nach einem Streit soll der Vredener beabsichtigt haben, die Abfahrt seines Vermieters zu verhindern – deshalb soll er Dellen in dessen Auto getreten haben.

Der Angeklagte dagegen plädierte auf Körperverletzung, da der Vermieter ihn beim Zurücksetzen „gestreift“ haben soll. Beide Beteiligten verneinten die jeweiligen Vorwürfe. Die Beifahrerin des Autos sagte im Zeugenstand aus, dass sie gehört hätte, wie der Angeklagte gegen das Auto getreten habe. Gesehen hatte es die 63-Jährige aber aufgrund der Dunkelheit nicht.

Nach über drei Stunden Verhandlung sprach sich der Richter dann schlussendlich in allen Fällen für eine Einstellung des Verfahrens aus. Zwar gäbe es Ungereimtheiten und ganz besonders der Fingerabdruck würde den Angeklagten belasten, allerdings seien die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichend. Schließlich wäre nicht klar, ob der Vredener tatsächlich hinter dem vermeintlichen eBay-Betrug sowie den gefälschten Überweisungsträgern stecke.

Dazu gebe es auch keinen Beweis, dass der 41-Jährige für die Dellen am etwa zehn Jahre alten Auto des Zeugen, die per Foto festgehalten wurden, verantwortlich sei.

Die Staatsanwaltschaft allerdings stimmte der Einstellung des Verfahrens nicht zu und verlangte die Vorlage der Akte. Es wird also wohl zu einem weiteren Gerichtstermin für den Angeklagten kommen.