In einigen umliegenden Kommunen ist die Erhebung der Grundsteuer C schon länger Thema. Nun ist auch die Vredener Lokalpolitik auf den Zug aufgesprungen. Konkret hatte die SPD-Fraktion in den Haushaltsberatungen 2024 beantragt, dass über Grundsteuer C im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden soll. Dort soll dann auch entschieden werden, wie die Erhebung der Steuer genau umgesetzt werden soll.
Was ist die Grundsteuer C?
Zum Hintergrund: Mit der aktuellen Grundsteuerreform wird die Grundsteuer C ab dem 1. Januar 2025 ermöglicht. Von da an haben Kommunen die Möglichkeit, die neue Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke zu erheben. In erster Linie sollen die Einnahmen daraus zur Deckung der kommunalen Ausgaben dienen. Eine mögliche Lenkungsfunktion, also die Nutzung von Grundstücken für Wohnraum, stelle allerdings einen weiteren nützlichen Nebenzweck dar.
Die Stadtverwaltung in Vreden steht grundsätzlich hinter dem neuen Steuerkonzept. „Die Grundsteuer C soll den Gemeinden dabei helfen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern“, heißt es in der Sitzungsvorlage. So sollen Spekulationen verteuert und finanzielle
Anreize gesetzt werden, um auf baureifen Grundstücken tatsächlich Wohnraum zu schaffen.
Die Grundsteuer C müsste aus Verwaltungssicht demnach eine Höhe einnehmen, der einer Vermögensanlage beziehungsweise Spekulation auf Grundstücke entgegensteht. Sie soll also mindestens eine finanzielle Belastung auslösen, die ebenfalls bei einer Bebauung vorliegen würde. In Vreden liegt die Belastung für bebaute Grundstücke im mittleren dreistelligen Bereich. Für unbebaute Grundstücke liegt sie hingegen im unteren zweistelligen Bereich.
Um tatsächlich erhöhte Einnahmen zu generieren und eine Lenkungsfunktion erfüllen zu können, müsste der Satz für eine Grundsteuer C voraussichtlich über 1000 Prozentpunkte liegen, so die Stadtverwaltung. Bei der Festsetzung der Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer C sei jedoch das Abstandsgebot zur Grundsteuer B zu beachten. Wie viel Prozentpunkte höher der Hebesatz Grundsteuer C gegenüber B festgesetzt werden darf, ist bisher allerdings noch nicht geregelt.
Fraktionen wollen abwarten
Aufgrund dieser vielen unterschiedlichen Stellschrauben waren sich die Fraktionen im Haupt- und Finanzausschuss jedoch in einer Sache einig: Man wolle vorerst abwarten. Vreden solle sich genau anschauen, wie andere Kommunen mit dieser Regelung umgehen und zum gegebenen Zeitpunkt neu beraten. „Es ist einfach noch eine Formel mit viel zu vielen Unbekannten“, betont Elmar F. Kampshoff (UWG).