Spaziergänge rund um Vreden entlang der Naturschutzgebiete erfreuen sich vor allem bei gutem Wetter großer Beliebtheit. Gerade am Zwillbrocker Venn schätzen Hundebesitzer den großzügigen Auslauf und lassen ihre Vierbeiner auch mal gerne von der Leine. Dabei ist es Menschen wie Hunden strikt verboten, das Naturschutzgebiet zu betreten. Und das aus gutem Grund, wie Christoph Rückriem von der Biologischen Station Zwillbrock erklärt.
Immer mehr Hunde am Venn
Der Biologe beobachtet das Phänomen schon seit geraumer Zeit. „Ich sehe hier regelmäßig Hundehalter, die aufgrund der Weitläufigkeit ihre Hunde von der Leine lassen“, berichtet Christoph Rückriem. Dies sei zwar im Außenbereich Vredens grundsätzlich erlaubt, führe aber oft dazu, dass der Hund das Naturschutzgebiet unkontrolliert betritt. Das ist wiederum nicht erlaubt.
Der Biologe habe auch Verständnis für das Verhalten der Hundehalter. „Vielleicht kommen einige Besucher aus Großstädten hierher oder haben zu Hause einfach nicht so freie Flächen vor der Haustür und wollen dem Hund hier mal seine Freiheit bieten“, mutmaßt Rückriem. Doch das ändere nichts daran, dass die bloße Anwesenheit der Hunde im Naturschutzgebiet verheerende Folgen haben kann.
Hunde stören Vögel beim Brüten
Vor allem in der Brutphase der ansässigen Wiesenvögel sorgen die Hunde für Probleme. Sieht beispielsweise eine Uferschnepfe einen sich nähernden Vierbeiner in der Ferne, versetzt sie das sofort in Alarmbereitschaft. „Und das sorgt dann für Stress bei den Vögeln“, so Christoph Rückriem.

Um den Hund abzulenken, verlassen sie dann das Nest und lassen die Eier währenddessen ungeschützt zurück. Das wiederum macht die Brut zur leichten Beute von zum Beispiel Krähen, die sich häufig an den Nestern vergreifen. Im schlimmsten Fall zerstören die Hunde sogar das Nest.
Das sind die Regeln der Stadt
„Allerdings kann ich auch nicht mehr tun, als die Leute darauf hinzuweisen“, räumt Christoph Rückriem ein. Denn laut der Stadt Vreden gilt zwar in Bereichen mit Publikumsverkehr eine Anleinpflicht für alle Hunde. „Dies sind insbesondere die Innenstadt, Straßen und Plätze sowie der Allgemeinheit zugängliche Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätze“, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung.
Im Außenbereich Vredens gelte zwar grundsätzlich keine Anleinpflicht. Aber auch hier sei es wichtig, dass „der Hund den Anweisungen seines Herrchens oder Frauchens unbedingt folgt“, so die Stadt. Ein Herumstreunen der Hunde ohne Einflussmöglichkeit des Hundehalters ist somit auch im Außenbereich nicht erlaubt.
Ranger könnten helfen
Doch diese Regelung zu kontrollieren und durchzusetzen ist schwierig. Die Biologische Station und ihre Mitarbeiter haben dabei generell keine Handhabe. „Ich dürfte nicht einmal die Personalien einer Person aufnehmen, die ich beim Regelverstoß erwische“, erklärt Rückriem.
In anderen Landkreisen gibt es dazu in den Naturschutzgebieten extra sogenannte Ranger. Diese sind beim Kreis angestellt, laufen Patrouille entlang der Naturschutzgebiete. Diese Stellen sind laut dem Biologen allerdings teuer und schwierig zu besetzen. So bleibt am Ende vor allem das Ordnungsamt zuständig.
„Wir müssen einfach aufpassen, dass diese Vorfälle nicht ausarten“, betont der Biologe. „In Borken am Lünsberg zum Beispiel gibt es ein Naturschutzgebiet, an dem fast nur noch Menschen und Hunde unterwegs sind. Das darf nicht passieren.“ Christoph Rückriem habe zwar Verständnis für Menschen, die ihre Freizeit gerne gemeinsam mit dem Hund in der Natur verbringen, aber dies solle nicht auf Kosten gefährdeter Arten stattfinden.