Arbeitgeber dürfen nur in Ausnahmefällen erfragen, ob die Mitarbeiter geimpft sind.

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Chefs, die nach der Impfung fragen – gibt es in Vreden nur in diesem Fall

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Geimpft oder genesen? Darauf müssen Beschäftigte in Deutschland bislang nur in Ausnahmefällen antworten – noch. Bei den Unternehmen aus Vreden ist die Frage durchaus umstritten.

Vreden

, 02.09.2021, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Bereits seit dem 1. Juli ist die Homeoffice-Pflicht Geschichte. Seither kehren immer mehr Arbeitnehmer in die Büros zurück. Wenn sämtliche Kollegen geimpft oder genesen sind, ist das im Regelfall auch kein Problem. Nur: Woher weiß der Arbeitgeber, wer über den Schutz verfügt und wer nicht?

Bislang steht es Arbeitnehmern in Deutschland weitgehend frei, ihrem Arbeitgeber zu verraten, ob sie geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen sind. Er könne sich vorstellen, dass Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen dürfen, erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montagabend bei der TV-Sendung „Hart aber fair”. Auch die Arbeitgeberverbände befürworten eine entsprechende Regelung. Die Gewerkschaften hingegen sehen solche Bestrebungen kritisch.

Unternehmen lehnen Auskunftspflicht ab

Mit ihrer Skepsis sind die Arbeitnehmervertreter nicht allein. In Vreden sehen viele Unternehmen keine Notwendigkeit für eine Auskunftspflicht: „Wir appellieren an die Eigenverantwortung der Mitarbeiter“, hieß es bei Kemper Absaugtechnik. Eine entsprechende Verpflichtung lehnt das Unternehmen ab.

Lediglich wenn Mitarbeiter zu auswärtigen Terminen bei Kunden fahren und diese fragen, ob bei den Besuchern ein Impfschutz vorliegt, werde von der Regelung abgewichen. Aber auch dann gelte: „Das ist alles auf freiwilliger Basis“, erklärte ein Sprecher von Kemper der Redaktion.

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Auch das Medienunternehmen Laudert steht einer generellen Auskunftspflicht „eher kritisch“ gegenüber: „Wir vertrauen unseren Mitarbeitenden, dass sie achtsam mit der Pandemie-Situation umgehen.“ Bei besonderen Meetings oder Veranstaltungen gelte bei Laudert eine Testpflicht.

Derzeit führt das Unternehmen eine interne Befragung – die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt anonym – zum Impfstatus der Mitarbeiter durch. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für die weiteren Planung beim Thema Infektionsschutz dienen. Nach ersten Erkenntnissen seien über 95 Prozent der Teilnehmer zumindest einmal geimpft oder genesen.

„Würde mich freuen, wenn wir fragen dürften“

Bei der Stadt Vreden gibt es keine offiziellen Abfragen – zum Leidwesen des Ersten Beigeordneten Bernd Kemper: „Ich würde mich freuen, wenn der Arbeitgeber fragen dürfte und das Personal so einsetzt, dass andere nicht gefährdet werden.“

Nach seiner Einschätzung ist die Impfquote in der Verwaltung „sehr gut“. Aber konkrete Zahlen liegen nicht vor. „Wir appellieren an die Eigenverantwortlichkeit,“ so Bernd Kemper weiter. „Mehr können wir nicht tun.“

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Tatsächlich sind die geltenden Regelungen eindeutig: Während im Ausland – etwa in den USA – Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen dürfen, sind die Vorgaben hier streng. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt Fragen nach dem Impfstatus nur bei Gesundheitsberufen, wenn Beschäftigte mit besonders gefährdeten Personen engen Kontakt haben. Ansonsten gilt hierzulande, dass der Gesundheitsstatus von Beschäftigten Arbeitgeber „in 99 Prozent der Fälle” nichts angeht, wie der Rechtsanwalt Arndt Kempgens sagte.

Im Krankenhaus gelten andere Regeln

Im St.-Marien-Hospital ist die Situation anders gelagert. Denn: Im Gesundheitsbereich besteht für die Mitarbeiter eine Auskunftspflicht, erklärte ein Klinik-Sprecher auf Anfrage der Redaktion. Von daher sei das Krankenhaus von der aktuellen Diskussion nicht betroffen.

Diese Regelung hat einen ernsthaften Hintergrund, denn das Personal hat hier teils mit Menschen Kontakt, für die eine Infektion ernsthafte Folgen haben könnte.