Im Februar 2023 ging in Vreden die Angst um. Binnen kürzester Zeit kam es zu drei Raubüberfällen auf Geschäfte und Betriebe in der Stadt. Der Täter war jeweils mit einem Messer bewaffnet. Schnell verdichteten sich die Anzeichen, dass ein Serientäter am Werk ist.
Rückblick: Die Polizei schraubte die Sicherheitsvorkehrungen hoch, setzte auch auf Zivilbeamte in der Innenstadt und warnte eindringlich vor dem Unbekannten. Nach dem letzten Raubüberfall der Dreierserie auf eine Spielhalle am Domhof machten die Ermittlungen der Polizei große Fortschritte.
Festnahme am 23. Februar
In den Fokus der Ermittlungen rückte ein 25-jähriger Mann aus Vreden. Wie man diesem auf die Schliche kam, kommunizierte die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen nicht. Fakt ist, dass Zivilbeamte den Verdächtigen am 23. Februar, also vier Tage nach dem letzten Überfall, in einer Stadtlohner Wohnung festnahmen.
Dabei hatte der Vredener noch verzweifelt versucht, sich unter einem Bettkasten zu verstecken. Ohne Erfolg. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Es war zugleich der Auftakt für weitere Ermittlungen, in die auch die Staatsanwaltschaft Münster involviert war.
Diese hat nun Anklage gegen den Vredener wegen „schwerer, räuberischer Erpressung“ erhoben, wie eine Nachfrage bei Oberstaatsanwalt Dirk Ollech ergibt. Vor der 9. Großen Strafkammer am Landgericht Münster wird der Fall an fünf Verhandlungstagen verhandelt. Auftakt ist der 10. August.

Doch werden dem Mann tatsächlich alle drei Überfälle aus Februar 2023 zur Last gelegt? In der Verhandlungsübersicht des Landgerichtes Münster ist nur der Überfall auf die Spielhalle am Domhof mit einer Beute von 100 Euro gelistet. Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft.
Eindeutige Antwort: Ja, dem Vredener werden laut Anklageschrift alle drei Überfälle aus dem Februar 2023 zur Last gelegt. Und noch mehr. Auch eine vierte Tat, aus August 2022, wird dem Mann zugeordnet. So soll er am 10. August laut Staatsanwaltschaft auch den Imbiss an der Stadtlohner Straße in Vreden überfallen haben.
Vier Taten angeklagt
Insgesamt muss sich der Vredener also für vier Taten der schweren, räuberischen Erpressung vor dem Landgericht Münster verantworten. Doch warum Erpressung statt Raub? Das ist eine juristische Auslegungssache.
Vereinfacht gesagt liegt ein Raub vor, wenn sich der Täter die Sache von seinem Opfer nimmt. Eine räuberische Erpressung ist, wenn sich der Täter die Sache von seinem Opfer geben lässt. Unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben. So wie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in Vreden geschehen.

Und was droht dem Mann im Falle einer Verurteilung? Im Vorfeld einer gerichtlichen Verhandlung natürlich schwierig zu prognostizieren. Darauf verweist auch die Staatsanwaltschaft. Anhaltspunkt ist aber der gesetzliche Strafrahmen.
Dieser liegt laut Dirk Ollech im Falle einer räuberischen Erpressung bei „nicht unter fünf Jahren“ bis hin zu 15 Jahren. Gelangt die 9. Große Strafkammer am Ende zu der Erkenntnis, dass es sich um einen „minderschweren Fall“ handelt, dann liegt der Strafrahmen bei einem bis zu zehn Jahren.
Die Verhandlungstermine sind angesetzt für den 10., 15., 21., und 29. August sowie den 5. September – jeweils um 9 Uhr.