Quartett ruft in Vreden rechtsradikale Parolen Gericht verurteilt Männer zu Geldstrafen

Quartett ruft rechtsradikale Parolen: Gericht verurteilt Männer
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Nein, nein – so etwas würden sie nie machen. Die drei Angeklagten versicherten vor dem Amtsgericht Ahaus, auf keinen Fall „Sieg Heil“ gerufen oder den Hitlergruß gezeigt zu haben. Für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Körperverletzung stand das Trio aus Vreden, Ahaus und Stadtlohn am Montag, 19. Februar, vor dem Amtsgericht. Ein vierter Angeklagter aus Velbert war nicht erschienen.

Am 25. März 2023 war das Quartett nach Feststellung des Gerichts in einer Vredener Kneipe zunächst auffällig und dann ausfällig geworden. Nachdem die Angeklagten in der Kneipe andere Gäste belästigt und rechtsradikale Parolen gerufen hatten, schmiss der Wirt sie aus der Gaststätte.

Nach Überzeugung des Gerichts randalierten die Angeklagten vor der Tür weiter. Dort standen einige junge Frauen und deren Väter nach einer gemeinsamen Planwagentour zusammen. „Die Männer haben sich am Bier bedient und Hassparolen gerufen“, sagte ein Zeuge aus. Er selbst sei von einem der Männer angespuckt worden. Von wem, das konnte der Zeuge nicht sagen.

Ein anderer Zeuge berichtete davon, er habe eine Kopfnuss unter die Nase erhalten. Es müsse noch ein kaputter Zahn ersetzt werden. Da es sehr dunkel gewesen sei, wisse er nicht mehr genau, wer ihn verletzt habe.

Männer geben sich unschuldig

Ein weiterer Zeuge, der mit seinen Stammtisch-Freunden in der Kneipe saß, bekam mit, wie die Angeklagten „Sieg Heil“ und „Deutschland den Deutschen“ gerufen hatten. Zudem hätte ihm der Angeklagte, der nicht anwesend sei, einen Kinnhaken versetzt.

Mit alledem wollen die Angeklagten nichts zu tun gehabt haben. „Ich weiß nicht, warum die Leute das sagen“, erklärte einer der Männer zu Beginn der Verhandlung.

Staatsschutz ermittelte

Der Richter hatte vor der Befragung der 13 Zeugen den Angeklagten nahegelegt, sollte an den Vorwürfen etwas dran sein, diese zuzugeben. Das wirke sich strafmildernd aus. Die Männer blieben aber dabei, nichts von alledem gemacht zu haben.

Auf ihre politische Einstellung angesprochen, antwortete einer der Angeklagten: „Ich habe keine. Ich bin da frei.“ Ähnlich äußerten sich die anderen beiden Männer. So ganz unbescholten ist zumindest einer des Trios nicht. Er ist einschlägig vorbestraft. Bei einem seiner Mitangeklagten hatte vor drei Jahren der Staatsschutz eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Das Verfahren sei aber eingestellt worden, so der Angeklagte.

Strafbefehl gegen Velberter

Letztlich verurteilte der Richter einen der anwesenden Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro und die anderen beiden zu 500 Euro. Gegen den vierten, abwesenden Angeklagten erging ein Strafbefehl in Höhe von 150 Tagessätzen zu je zehn Euro. Neben dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sah der Richter bei ihm auch den Tatvorwurf der Körperverletzung als erwiesen an.