Die AfD hat auf dem Vredener Marktplatz eine Mahnwache abgehalten, weil die Stadt Vreden einen Infostand verboten hatte.

© picture alliance/dpa

Dreiste Aktion: AfD umgeht Verbot von Wahlwerbung in Vreden mit einem Trick

rnBundestagswahl

Die Stadt Vreden hat der AfD verboten, einen Infostand auf dem Krammarkt aufzubauen. Die AfD hält das für rechtswidrig und findet einen anderen Weg, um Flyer zu verteilen.

Vreden

, 03.08.2021, 13:04 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die AfD hat am Montagmorgen eine Mahnwache auf dem Vredener Marktplatz abgehalten. Diese richtete sich laut Pressemitteilung der Partei „gegen den Verfassungsbruch der Stadtverwaltung Vreden“. Für den Ersten Beigeordneten Bernd Kemper war die Veranstaltung aber eher ein klassischer Infostand – und genau den hatte die Stadt zuvor verboten.

Die Vorgeschichte begann am vergangenen Montag, 26. Juli. Die AfD beantragte bei der Stadt Vreden einen politischen Informationsstand auf dem Krammarkt am 2. August. Die Stadt lehnte das ab. „Rechtsgrundlos“, nennt die AfD diese Entscheidung in einer Pressemitteilung.

Und weiter: „Die Stadtverwaltung handelte hierbei willkürlich und ohne Rechtsgrundlage und blieb auch nach anwaltlicher Aufforderung zu rechtskonformem Verhalten bei ihrer unhaltbaren rechtlichen Einschätzung.“

Wahlwerbung in Vreden nur in bestimmtem Zeitraum erlaubt

Diesen Vorgang bestätigt Bernd Kemper grundsätzlich. Die Stadt habe den Antrag zurückgewiesen, die AfD habe Widerspruch eingelegt, den die Stadt wiederum abgewiesen habe. Aber: „Wir haben den Infostand nicht grundsätzlich verboten, sondern nur zu diesem Zeitpunkt, an diesem Datum“, sagt Bernd Kemper.

Jetzt lesen

Die Begründung dafür liegt in der Bundestagswahl, die am 26. September stattfindet, also in knapp acht Wochen. Als Kommune kann die Stadt entscheiden, in welchem Zeitraum vor einer Wahl Wahlwerbung erlaubt ist. Dazu zählen Wahlplakate, öffentliche Wahlkampfveranstaltungen und eben auch Infostände der Parteien.

Die AfD hat auf dem Vredener Marktplatz eine Mahnwache abgehalten, weil die Stadt Vreden einen Infostand verboten hatte.

Die AfD hat auf dem Vredener Marktplatz eine Mahnwache abgehalten, weil die Stadt Vreden einen Infostand verboten hatte. © AfD Borken

Die Parteien seien bereits vor einiger Zeit über die Regeln in Vreden informiert worden. Auch die AfD hat nach Angaben von Bernd Kemper dieses Schreiben erhalten. Infostände sind demnach nur in den sechs Wochen vor der Wahl erlaubt, also erst ab dem 16. August. „Das gilt nicht nur für die AfD, sondern für alle Parteien“, so Bernd Kemper. Diese Möglichkeit zur zeitlichen Eingrenzung sei auch durch Gerichtsurteile bestätigt.

AfD meldet Mahnwache bei der Polizei an

Die AfD sieht das anders. Sie bezieht sich auf den Paragraphen 21 im Grundgesetz. Darin heißt es: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Das sei nicht nur ein Recht, sondern auch ein Auftrag. Dieser Auftrag gelte ganzjährig, nicht nur vor Wahlen.

Jetzt lesen

„Man muss sich über die Politikverdrossenheit im Land nicht wundern, wenn nicht einmal mehr die öffentliche Verwaltung unser Grundgesetz kennt und sich daran erinnert, dass sie auch danach zu handeln hat. Wir wirken ganzjährig an der politischen Willensbildung mit und nicht nur im Vorfeld von Wahlen. Und dieses Recht lassen wir uns nicht streitig machen“, sagt Dr. Michael Espendiller, Vorsitzender der AfD Borken.

Deswegen hat die AfD stattdessen eine Mahnwache bei der Polizei angemeldet. So eine Mahnwache gilt als Demonstration und ist nach der Versammlungsfreiheit in den allermeisten Fällen zulässig. Eine Genehmigung braucht es dafür nicht.

AfD verteilt bei der Mahnwacher auch Info-Flyer

„Eine Mahnwache muss nur bei der Polizei angemeldet werden, damit wir uns auf die Situation vorbereiten und eventuell Auflagen anordnen können“, sagt Polizeipressesprecher Frank Rentmeister auf Anfrage. Auch ein Verbot ist unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. In diesem Fall sah die Polizei allerdings keine Probleme und so konnte die Mahnwache stattfinden.

Laut Definition im Duden ist eine Mahnwache eine „Zusammenkunft von Personen, die an einem öffentlichen Ort gegen etwas protestieren, indem sie schweigend über längere Zeit dort verharren“. Geschwiegen haben die Vertreter der AfD am Montagmorgen in Vreden aber nicht.

Die AfD hat dort eigenen Angaben zufolge Informationsmaterial und Grundgesetze verteilt und über den Anlass der Mahnwache gesprochen. „Meiner Meinung gab es nicht wirklich einen Unterschied zu einem klassischen Infostand“, sagt Bernd Kemper.