Traditionell Zahlenwerke stehen gegen Jahresende auf der Agenda von Ausschüssen und Räten. Es ist Zeit, Bilanzen zu ziehen und Ausblicke zu geben. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Ordnung wird sich am Mittwoch, 7. Dezember, in einem Schwerpunkt mit Gebührensatzungen beschäftigen. Aber auch das Klimaschutzkonzept steht im Mittelpunkt.
Eines vorweg: Recht gute Nachrichten gibt es für die Bürgerinnen und Bürger bei den Abfallentsorgungsgebühren. Diese werden wohl auch im kommenden Jahr sinken. Zwei wesentliche Effekte wirken sich aus: die Entwicklung der Altpapierpreise – Erlössteigerungen setzten sich 2022 fort – und die Einführung des immer stärker frequentierten Wertstoffhofes mit Mehraufwendungen, die in Teilen aber kompensiert werden.
In der Summe sei im laufenden Jahr entgegen der ursprünglichen Planung eine wesentliche Rücklagenentnahme nicht erforderlich, heißt es in der Sitzungsvorlage. Die Rücklage beläuft sich seit dem 31. Dezember 2021 auf 44.000 Euro. Sie wird 2023 zur Gebührenreduzierung mit 50 Prozent aufgelöst.
Ein Blick in die nahe Zukunft: Die Entwicklung am Papiermarkt bleibe ein Risiko, das nur schwer kalkuliert werden könne. Vor diesem Hintergrund sei eine vollständige Auflösung der Rücklagen nicht vorgenommen worden. Trotz leichter Erhöhungen der Deponiegebühren und einer geringen Anpassung der Grundgebühren für die Restmüll- und Papierabfuhr durch den Entsorger im Rahmen der Preisgleitklauseln ist somit insgesamt eine leichte Verringerung der Abfallentsorgungsgebühr möglich. Die letzte Anpassung der Entsorgungsentgelte war übrigens 2018 erfolgt.
Was hat das konkret zur Folge für das kommende Jahr? Beim Restmüll steigt die Grundgebühr von 18,24 Euro auf 23,16 Euro. Die Sätze für die einzelnen Tonnengrößen sinken hingegen – beim 90-Liter-Restmüllgefäß auf 58,08 Euro (2022: 64,08 Euro), beim 120-Liter-Restmüllgefäß auf 77,40 Euro (85,44) und beim 240-Liter-Restmüllgefäß auf 154,68 Euro (170,88).
Wegen der tendenziell geringeren Mengen ist ein leichter Nachlass bei den Gebühren auch für die Biotonne möglich, bei der 120-Liter-Biomülltonne auf 45,60 Euro (2022: 47,28 Euro) und bei der 240-Liter-Biomülltonne auf 87,96 Euro (91,32). Die Papiertonne bleibt gebührenfrei.
Was bedeutet das für den Verbraucher? Die Gebühren werden für einen durchschnittlichen Haushalt (90-Liter-Restmüll, 120-Liter-Biomüll, Papier) sinken, statt 129,60 Euro in 2022 zahlt er 126,84 Euro.
Eine entsprechende Empfehlung an den Gemeinderat (14.12.) zur Anpassung der Satzung sollen die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen.
Wie es 2023 in Sachen Straßenreinigungs- und Abwasserbeseitigungsgebühr aussehen wird, auch darüber wird der Bericht der Kämmerin Birgit Küpers am Mittwoch Aufschlüsse liefern. Dazu wird es einen Sachstandsbericht zur möglichen Neuregelung der Klärschlammentsorgung geben. Den Sachstand zum Klimaschutzkonzept wird unter anderem die Klimamanagerin Pauline Thesing präsentieren. Behandelt wird auch ein Förderantrag für ein Anschlussvorhaben zum Klimaschutzmanagement.
Zum Thema Absichtserklärung zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Gemeinde Südlohn im Rahmen der Wasserstoffentwicklung mit der Wasserstoff Entwicklungs GmbH & Co. KG wird Daniela Terbeck für die Gesellschaft referieren. Eine Anfrage der WSO besteht hinsichtlich eines Erfahrungs- und Situationsberichts des Bürgerbusvereins Südlohn-Oeding.
Der öffentliche Teil der Sitzung beginnt am Mittwoch um 18 Uhr im Rathaus.