Liegt ein gelber Brief im Briefkasten, reagiert der Mensch von Grund auf angespannt. Hinter einer förmlichen Zustellung steckt in vielen Fällen bekanntlich eine unangenehme Nachricht. Viele Oedingerinnen und Oedinger haben in den vergangenen Tagen eine ebensolche förmliche Zustellung erhalten. Vom Amtsgericht. Und sich darauf an die Gemeinde gewandt. Darauf hat diese reagiert.
Zum Hintergrund: In den vergangenen Tagen haben zahlreiche Oedinger Bürgerinnen und Bürger nördlich der Winterswyker Straße ein Schreiben des Amtsgerichtes Borken erhalten. „Der Grund ist rein formeller Natur“, betont Markus Lask, Leiter des Fachbereichs Zentrale Dienste und Zentrale Steuerung, auf Nachfrage.
Eine Grundbuchangelegenheit, die ihren Ursprung vor über 100 Jahren hatte. Formuliert in bestem Amtsdeutsch. Beides zusammen hat womöglich den einen oder anderen dazu bewogen, einmal konkret nachzuhaken. Eben bei der Gemeinde.
Rein formeller Akt
Im besagten circa 46 Hektar großen Bereich existiert seit 1921 zulasten einiger Grundstücke ein Wegerecht für alle übrigen Grundstücke. Im Laufe der Jahre sind durch Teilungen und Verkauf zahlreiche neue Grundstücke entstanden. Das Wegerecht ist hierbei immer auf die neuen Grundstücke eingetragen worden. Der ursprüngliche Weg existiert aber schon lange nicht mehr, sodass das Wegerecht gegenstandslos ist. Die Erschließung der Grundstücke erfolgt durch die öffentlichen Gemeindestraßen.
Nun der formelle Akt: Um das Wegerecht auf den belasteten Grundstücken löschen zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in einem förmlichen Verfahren die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Dies ist mit dem Schreiben des Amtsgerichtes eingeleitet worden. „Wie gesagt, ein rein formeller Akt“, so Markus Lask noch mal. Den Betroffenen drohten keine Nachteile – auch wenn sie nicht reagierten.
Wie das Amtsgericht in seinem Schreiben mitteilt, bringt die Löschung des Wegerechtes tatsächlich keine Nachteile für die Eigentümer, sodass keine Stellungnahme oder Beantwortung des Schreibens erforderlich ist.
Amtsgericht ist Ansprechpartner
Warum hat die Gemeinde nun die Initiative ergriffen und die Öffentlichkeit informiert? „Wir sind in diesem Fall nicht der richtige Ansprechpartner“, erklärt der Pressesprecher. Viele hätten sich aber ans Rathaus gewandt – womöglich instinktiv. Die Info wurde mit dem Amtsgericht Borken abgestimmt. Bei Rückfragen können sich die betroffenen Bürger direkt an das Amtsgericht Borken, Heidener Straße 3 in Borken, wenden.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 10. August 2023.