Immer wieder gelobt wird das System der Kreisbereitschaften zur gegenseitigen Hilfeleistung der Feuerwehren im Kreis Borken. Dass dieser Baustein eines Kreiskonzeptes funktioniert, das zeigte sich nicht zuletzt beim Großbrand bei Wefapress in Vreden im Sommer 2021. Oder bei den Starkregenereignissen, zum Beispiel in Ahaus vor Jahren. Und beim großen Moorbrand im Amtsvenn.
Dann, wenn die Feuerwehren bei Großschadenslagen an ihre Kapazitätsgrenzen anstoßen, sind sie auf die Unterstützung anderer Feuerwehren angewiesen. Nur so können alle Maßnahmen zur Schadensbekämpfung schnell und effektiv durchgeführt werden. Das alles verursacht Kosten, nicht nur bei Großeinsatzlagen.
Mit Vertrag vom 28. März 2011 haben sich der Kreis und die kreisangehörigen Gemeinden geeinigt, die Kosten für den Einsatz der Feuerwehren im Fall einer Großeinsatzlage und Katastrophe gegenüber der kreisangehörigen, hilfeanfragenden Gemeinde nicht geltend zu machen. Auf Bitten einiger Wehrleitungen wurde das Thema der Kostenerstattung unterhalb der Großeinsatzlage oder Katastrophe mit den Leitungen der Feuerwehren und anschließend mit den Ordnungsamtsleitungen besprochen.
So sind in den vergangenen Jahren Irritationen über Abrechnungen unterhalb der Großeinsatzlagen bei Alarmierung der Kreiskonzepte aufgetreten. Die Leitungen der Feuerwehren würden fachlich begrüßen, die Kostenregelung oberhalb der Großschadenlagen auch unterhalb dieser Schwelle anzuwenden. Der Hintergrund: Vor Ort sollen so bei größeren Einsatzlagen für die jeweiligen Einsatzleiter keine Hemmnisse bestehen, sinnvolle Einheiten aus den Kreiskonzepten zur Unterstützung oder Ablösung der eigenen Einheiten zu alarmieren.
Solidargedanke
Von den Ordnungsamtsleitungen wurde dies in einer gemeinsamen Sitzung unterstützt. Um diesem Wunsch zu entsprechen und den Solidargedanken auch auf den Einsatz überörtlicher Einsatzkonzepte im Kreisgebiet unterhalb der Großeinsatzlage oder Katastrophe auszuweiten, hat die Kreisverwaltung einen Entwurf für einen entsprechenden Vertrag vorbereitet.
In diesem einigen sich die kreisangehörigen Gemeinden darauf, die Kosten der Feuerwehren, die im Rahmen von überörtlichen Konzepten bei der Hilfe in einer anderen Gemeinde im Kreis Borken anfallen, nicht gegenüber der hilfeanfordernden Gemeinde geltend zu machen. Der Rat der Gemeinde Südlohn beschloss, dass dieser Vertrag auch durch die Gemeinde Südlohn unterzeichnet wird. Einstimmig und ohne Diskussionsbedarf.
Es gibt aber Ausnahmen – analog zum Vertrag vom 28. März 2011 - für besondere einsatzabhängige Kosten wie Ölbindemittel, Schaummittel, der erhebliche Verschleiß oder die erhebliche Beschädigung von Gerätschaften infolge des Einsatzes. Zudem werden die Kosten erstattet, wenn es einen Verursacher oder Verantwortlichen gibt, von dem die hilfeanfordernde Kommune Kostenersatz erhält.
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