Sturzgefahr durch Poller und Pfosten auf Radwegen „Da werden wir einiges abbauen müssen“

Viele Poller und Pfosten auf Radwegen werden verboten
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Poller, Sperrpfosten und Umlaufsperren – für viele Radfahrer sind dies echte Ärgernisse. Auch in Südlohn und Oeding. Das könnte sich nun ändern. Grund ist ein aktueller Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUVN). Demnach sind derartige Einrichtungen auf Wegen, die von Radfahrern genutzt werden, künftig nur noch dann gestattet, wenn eine „qualifizierte Gefahrenlage“ vorliegt. „Da werden wir so einiges zunächst mal abbauen“, blickte Bürgermeister Werner Stödtke im jüngsten Haupt und Finanzausschuss in die Zukunft.

Das Fahrrad wird immer beliebter, gerade auch im Münsterland. Ein neuer Schub verlieh diesem Trend das E-Bike. Mit diesem werden bekanntlich schnell ordentliche Geschwindigkeiten erreicht. Die Zahl der Unfälle nimmt laut der jährlichen Polizeistatistiken zu. Im Umkehrschluss steht die Sicherheit des Radverkehrs im Fokus. Hier konkret: Poller, Sperrpfosten und Umlaufsperren können Ursache für Kollisionen und Stürze sein – vor allem bei schlechter Sichtbarkeit.

Nur bei Gefahr erlaubt

Jetzt hat das MUVN eben einen Erlass veröffentlicht, der sich an die Bezirksregierungen richtet und die Anordnung von solchen Verkehrseinrichtungen behandelt. Sperrpfosten oder Poller könnten zum Beispiel dann zu Stürzen führen, wenn Radfahrer in Gruppen unterwegs sind. Die zentrale Botschaft lautet, dass diese Einrichtungen nur dann angeordnet werden dürfen, wenn eben eine qualifizierte Gefahrenlage besteht.

Werner Stödtke kündigte an, dass man die gemeindlichen Wege nun prüfen werde. „Da werden wir einiges an Sperranlagen entfernen müssen“, meinte er. Allein schon aus Haftungsfragen auf Basis des Erlasses. Natürlich gebe es auch Einrichtungen, die sinnvoll und notwendig seien – zum Beispiel, um Radwege vor der Einfahrt von Autos zu schützen oder zur Abgrenzung von zum Beispiel Sackgassen. „In diesen Fällen werden wir die Genehmigung des Kreises einholen“, ergänzte der Bürgermeister. Die Ausnahmefälle müssten eben begründet sein. Der Erlass listet Ausnahmen von den Regelungen für bestimmte Verkehrseinrichtungen und -situationen auf.

Schwierige Umfahrung

Besonders beachtet werden durch den Erlass Fahrräder für Menschen mit Behinderungen, Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhängern. Gerade hier ist in den vergangenen Jahren eine Zunahme zu verzeichnen. Diese könnten Sperrpfosten oder auch Umlaufsperren kaum bis gar nicht um- oder durchfahren. „Das ist uns auch bei der Bereisung im Rahmen der Bewerbung um die AGFS-Mitgliedschaft aufgefallen“, so Werner Stödtke. In vielen Fällen seien die Radwege eh schon knapp bemessen – so wie zum Beispiel entlang der K20 zwischen Südlohn und Oeding, wo ein Begegnungsverkehr an manchen Stellen schon Gefahren birgt.

Sperrpfosten müssen übrigens rot-weiß gestreift sein, um als anordnungsfähige Verkehrseinrichtungen zu gelten. Sonst handelt es sich um Straßenzubehör, dann sind sie nun nicht mehr zugelassen.