Die Gebühren für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Südlohn werden im nächsten Jahr leicht ansteigen. Das hat der Rat der Gemeinde nun auf seiner letzten Sitzung des Jahres am Mittwoch, 11. Dezember, beschlossen. In die Kalkulation, die kostendeckend erstellt worden ist, fließen sowohl die Gebührensatzung des Kreises Borken als auch Erlöse aus Altpapier sowie Elektroschrott und Altkleider ein. Weil der Erlös aus der Papierbeseitigung voraussichtlich höher ausfallen wird als die Kosten, wird die Papiertonne für das Jahr 2025 kostenlos zur Verfügung gestellt.
Ein konkretes Beispiel: Die Jahresgebühr für einen durchschnittlichen Haushalt mit einer 80-Liter-Restmülltonne, einer 120-Liter Biomülltonne und einer 240-Liter-Papiertonne steigt um circa 3,84 Euro von 151,68 Euro auf dann 155,52 Euro. Für die größeren Tonnen ergibt sich auch jeweils eine Erhöhung.
Konkret bedeutet das Folgendes: Für die 120-Liter-Restmülltonne werden statt 98,52 Euro ab 2025 100,20 Euro erhoben; für die 240-Liter-Tonne statt 197,04 Euro dann 200,40 Euro. Für die Biotonne mit 240-Liter-Fassungsvermögen werden nun 87,60 Euro (bisher: 86,76 Euro) fällig.

Auch bei den Kosten zur Gewässerunterhaltung gibt es Änderungen. So wird der Gebührensatz für versiegelte Flächen von 312,14 Euro auf 396,25 Euro pro Hektar und für unversiegelte Flächen von 2,84 Euro auf 3,61 Euro angehoben.
Im Gegensatz hierzu wird die Abwasserbeseitigungsgebühr für das Jahr 2025 nicht geändert. So bleiben die Gebühren laut einstimmigen Beschluss des Gemeinderates im Bereich Regenwasser und Schmutzwasser konstant bzw. steigen nur leicht. Mögliche Defizite werde laut Beschluss auf die Folgejahre verteilt bzw. durch Rücklagen ausgeglichen.
Entlastung bei Straßenreinigung
Zum Schluss dann noch die beste Nachricht für alle Bürger der Gemeinde Südlohn. Bei der Straßenreinigung werden die Anlieger etwas entlastet. So sieht sehen die Kosten für eine einmalige wöchentliche Reinigung der Fahrbahn von Oktober bis März und einer 14-tägigen Reinigung von April bis September pro laufender Meter wie folgt: Anliegerverkehr steigt auf 1,22 Euro je laufenden Meter (bisher: 1,48 Euro), Innerörtlicher Verkehr auf 1,10 Euro (bisher: 1,33 Euro und Überörtlicher Verkehr 0,98 Euro (bisher: 1,18 Euro).